Art. 310 CPS de 2025

Art. 310 Faire évader des détenus (1)
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 310 Faire évader des détenus (1)
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB130077 | mehrfachen Raub etc. und Rückversetzung | Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Notwehr; Sinne; Verteidigung; Jugend; Urteil; Raufhandel; Geschädigten; Recht; Gehilfe; Berufung; Gehilfen; Gehilfenschaft; Anklage; Gericht; Recht; Faust; Kantons; Jugendanwaltschaft; Körperverletzung; Freiheitsstrafe; Betäubungsmittel; Über; Betreuer; Vorinstanz; Oberland |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 IV 20 | Art. 260quater StGB in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 StGB; versuchte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen. Die versuchte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen ist strafbar (E. 2.3). | Waffe; Waffen; Vorinstanz; Tatbestand; Gehilfenschaft; Vergehen; Gefährdung; Verbrechen; Sicherheit; Munition; WEISSENBERGER; Auftrag; Begehung; Mitgefangene; STRATENWERTH; Recht; Waffenzubehör; Waffenbestandteil; Auftraggeber; Abnehmer; Verbindung; Anstalt; Mitgefangenen; Gesetzbuch; Waffenbestandteile |
96 IV 72 | Art. 310 Ziff. 1 StGB; Befreiung von Gefangenen. 1. Die Anwendung von Gewalt, Drohung oder List ist auch für die Hilfe zur Flucht erforderlich (Erw. 2). 2. Die Begünstigung eines bereits in Freiheit gelangten Gefangenen fällt nicht unter Art. 310 StGB (Erw. 3). | Flucht; Gefangene; Gefangenen; Gewalt; Drohung; Hilfe; Berger; Befreiung; Anstalt; Vorinstanz; Urteil; Kantons; Auffassung; Graubünden; Freiheit; Rozeck; Marugg; Wagen; Bachmann; Kleider; Gefangenenbefreiung; Kassationshof; HAFTER; Gesetzes; Wiesene; Staatsanwaltschaft; Begünstigung; Veranlassung; Realta |