ZGB Art. 31 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 31 ZGB vom 2025

Art. 31 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 31 Anfang und Ende der Persönlichkeit I. Geburt und Tod

1 Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode.

2 Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird.


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Art. 31 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB160017TestamentsungültigkeitBerufung; Klage; Entscheid; Gericht; Erben; Vorinstanz; Beklagten; Beschluss; Berufungsverfahren; Berufungskläger; Bezirksgerichtes; Erwägungen; Testamentsanfechtungs; Parteien; Bundesgericht; Oberrichter; Abteilung; Antrag; Frist; Zustellung; Verfügung; Streitwert; Klagebewilligung; Parteifähigkeit; Klägers; Obergericht
ZHUH120330Kostenfolgen Staat; Kantons; Staatsanwaltschaft; Person; Verfahrens; Verfahrenskosten; Abgabe; Beschwerdeverfahren; Prozessordnung; Verfügung; Verfahrens; Schweizerischen; Obergericht; Kostenauflage; Grundlage; Beschuldigten; Staatskasse; Rechtsprechung; Bundesgerichts; Rechtsmittel; Empfang; Kammer; Meyer; Präsident; Gerichtsschreiberin; Hürlimann; Beschluss; Einstellungsverfügung; Untersuchung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120170Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Bruder; Gesuchstellers; Persönlichkeit; Rechtspflege; Obergericht; Klage; Obergerichts; Schlichtungsverfahren; Gericht; Verfahren; Person; Verstorbenen; Entscheid; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Persönlichkeitsverletzung; Gewährung; Beurteilung; Anspruch; Verhältnisse; Personen; Bruders; Einkommen; Schweizerischen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 469 (5A_665/2018)Art. 301a Abs. 2 ZGB; Art. 315 Abs. 5 und Art. 325 Abs. 2 ZPO; aufschiebende Wirkung bei Aufenthaltsveränderung des Kindes. Es ist nach pflichtgemässem Ermessen zwischen den im konkreten Einzelfall auf dem Spiel stehenden Interessen abzuwägen, unter zentraler Berücksichtigung der Hauptsachenprognose (E. 4.2). Bei bisheriger Alleinobhut ist die Aufenthaltsveränderung in der Regel bereits während des hängigen Rechtsmittelverfahrens zu ermöglichen, während bei praktizierter alternierender Obhut zur Vermeidung einer Präjudizierung tendenziell der bisherige Zustand aufrechtzuerhalten ist (E. 4.2.1). Bei der Auswanderung gilt Letzteres unabhängig von der Obhutslage (E. 4.2.2). Obhut; Kinder; Kindes; Eltern; Wegzug; Entscheid; Elternteil; Mutter; Vater; Rechtsmittelverfahren; Aufenthaltsort; Betreuung; Ausgang; Urteil; Aufenthaltsveränderung; Hauptsachenprognose; Regel; Rechtsmittelverfahrens; Aufenthaltsortes; Wegzuges; Umgebung; Verhältnisse; Einzelfall; Spiel; Interessen; Auswanderung
144 III 442 (5A_463/2017)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB; Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen; Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung eines Kindes zur Aufrechterhaltung der bestehenden Wohnsituation. Voraussetzungen, unter denen im Kindesschutzverfahren die kantonale Beschwerdeinstanz ausnahmsweise auf die Durchführung einer publikumsöffentlichen Verhandlung verzichten darf (E. 2). Kriterien für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn das Kind nach dem Tod des hauptbetreuenden Elternteils nicht beim überlebenden Elternteil untergebracht werden soll (E. 4.1-4.3). Kindes; Urteil; Verhandlung; Eltern; Verwaltung; Aufenthalt; Öffentlichkeit; Entscheid; Verwaltungsgericht; Verfahren; Interesse; Rechts; Entzug; Elternteil; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hinweis; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Schutz; Tochter; Recht; Interessen; Mutter; Bundesgericht; Vater; Obhut; Betreuung; Massnahme; Vaters

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1723/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Pflege; Pflegekind; Anspruch; Kinder; BVGer; Pflegekinder; Recht; Kindes; Bestätigung; Quot;; Vorinstanz; Alter; Pflegeverhältnis; Pflegeeltern; Kinderrente; Altersrente; Schweiz; Behörde; Ehepaar; Adoption; Mutter; Pflegekindverhältnis; Urteil; Foster; Sozialversicherung
C-3656/2020RenteRicht; Vorinstanz; Schweiz; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; BVGer-act; Urteil; Verfügung; Berichtigung; Hinterlassene; Schweizerische; Abfindung; Bundesblatt; Hinterlassenen; Parteien; Serbien; Urteils; Einsprache; Abkommen; Frist; Eingabe; Erwägung; Ausgleichskasse; Einspracheentscheid; Zustelldomizil; Dispositiv; Auszug; Erwägungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.80Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Staat; Apos;; Behörde; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Beschwerdekammer; Konten; Erben; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Übersetzung; Unterlagen; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Ersuchen; Bundesgericht; Sachverhalts; Herausgabe; Zusammenhang; Schweiz; Entscheide; Sachen; Eingabe; Erbengemeinschaft