Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 31 ZGB vom 2024
Art. 31 C. Anfang und Ende der Persönlichkeit I. Geburt und Tod
1 Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode.
2 Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 31 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB160017 | Testamentsungültigkeit | Berufung; Partei; Verstorben; Klage; Entscheid; Verstorbene; Verstorbenen; Gericht; Erben; Vorinstanz; Beklagten; Beschluss; Zürich; Irksgerichtes; Berufungsverfahren; Berufungskläger; Bezirksgerichtes; Erwägungen; Geboren; Ttmm; Testamentsanfechtungs; Unrichtig; Parteien; Angefochtene; Zweitinstanzliche; Beschwerde; Bundesgericht; Oberrichter; Abteilung; Antrag |
ZH | UH120330 | Kostenfolgen | Beschwerde; Staat; Kantons; Staatsanwaltschaft; Person; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Verfahrenskosten; Beschuldigte; Abgabe; Prozessordnung; Beschwerdeverfahren; †B; Verfügung; Beschuldigten; Gesetzliche; Verfahrens; Schweizerischen; Obergericht; Kostenauflage; Grundlage; Zürich; Beschuldigten; Auferlegt; Staatskasse; Rechtsprechung; Bundesgerichts; Rechtsmittel; Empfang; Kammer |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO120170 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 469 (5A_665/2018) | Art. 301a Abs. 2 ZGB; Art. 315 Abs. 5 und Art. 325 Abs. 2 ZPO; aufschiebende Wirkung bei Aufenthaltsveränderung des Kindes. Es ist nach pflichtgemässem Ermessen zwischen den im konkreten Einzelfall auf dem Spiel stehenden Interessen abzuwägen, unter zentraler Berücksichtigung der Hauptsachenprognose (E. 4.2). Bei bisheriger Alleinobhut ist die Aufenthaltsveränderung in der Regel bereits während des hängigen Rechtsmittelverfahrens zu ermöglichen, während bei praktizierter alternierender Obhut zur Vermeidung einer Präjudizierung tendenziell der bisherige Zustand aufrechtzuerhalten ist (E. 4.2.1). Bei der Auswanderung gilt Letzteres unabhängig von der Obhutslage (E. 4.2.2). | Obhut; Kinder; Aufschiebende; Kindes; Eltern; Wegzug; Alternierend; Entscheid; Elternteil; Aufschiebenden; Betreuen; Mutter; Vater; Rechtsmittelverfahren; Aufenthaltsort; Betreuung; Ausgang; Urteil; Aufenthaltsveränderung; Hauptsachenprognose; Regel; Rechtsmittelverfahrens; Alternierenden; Aufenthaltsortes; Wegzuges; Erstinstanzliche; Umgebung; Gelebten; Hauptbetreuende; Verhältnisse |
144 III 442 (5A_463/2017) | Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB; Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen; Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung eines Kindes zur Aufrechterhaltung der bestehenden Wohnsituation. Voraussetzungen, unter denen im Kindesschutzverfahren die kantonale Beschwerdeinstanz ausnahmsweise auf die Durchführung einer publikumsöffentlichen Verhandlung verzichten darf (E. 2). Kriterien für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn das Kind nach dem Tod des hauptbetreuenden Elternteils nicht beim überlebenden Elternteil untergebracht werden soll (E. 4.1-4.3). | Kindes; Beschwerde; Urteil; Beschwerdeführer; Verhandlung; Eltern; Verwaltung; Aufenthalt; Öffentlichkeit; Entscheid; Verwaltungsgericht; Verfahren; Interesse; Rechts; Entzug; Elternteil; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hinweis; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Schutz; Tochter; Recht; Interessen; Mutter; Bundesgericht; Vater; Obhut; öffentlich; Betreuung; Massnahme |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1723/2017 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Pflege; Pflegekind; Beschwerde; Beschwerdeführer; Anspruch; Kinder; BVGer; Pflegekinder; Recht; Kindes; Bestätigung; Vorinstanz; Pflegeverhältnis; Pflegeeltern; Alter; Kinderrente; Leibliche; Altersrente; Schweiz; Behörde; Ehepaar; Adoption; Mutter; Pflegekindverhältnis; Urteil; Foster; Rente; Eltern; Philippinen |
C-3656/2020 | Rente | Richt; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Schweiz; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; BVGer-act; Urteil; Partei; Verfügung; Berichtigung; Hinterlassene; Schweizerische; Bundesblatt; Abfindung; Hinterlassenen; Vorliegende; Parteien; Serbien; Urteils; Abkommen; Frist; Eingabe; Erwägung; Ausgleichskasse; Einspracheentscheid; Zustelldomizil; Dispositiv |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2019.80 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Staat; Ersuchende; Beschwerdef?hrer; Beh?rde; Sachverhalt; Beschwerdef?hrerinnen; Konten; Erben; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Partei; Bundesstrafgerichts; Entscheid; ?bersetzung; Deutschen; Verfahren; Unterlagen; Ersuchenden; Beschwerdeverfahren; Ersuchen; Sachverhalts; Bundesgericht; Herausgabe; Zusammenhang |