VVG Art. 31 -

Einleitung zur Rechtsnorm VVG:



Das schweizerische Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern, indem es deren Pflichten und Rechte festlegt sowie die Bedingungen für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen regelt. Es zielt darauf ab, Transparenz und Fairness in Versicherungsverträgen zu gewährleisten, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen, und legt die Informationspflichten der Versicherungsunternehmen fest. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Versicherungsrechts und schafft einen fairen und ausgewogenen Rahmen für den Versicherungsmarkt.

Art. 31 VVG vom 2024

Art. 31 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drucken

Art. 31 Gefahrserhöhung beim Kollektivversicherungsvertrage

Umfasst der Vertrag mehrere Gegenstände oder Personen, und trifft die Gefahrserhöhung nur einen Teil dieser Gegenstände oder Personen, so bleibt die Versicherung für den übrigen Teil wirksam, sofern der Versicherungsnehmer die auf diesen Teil etwa entfallende höhere Prämie auf erstes Begehren des Versicherungsunternehmens bezahlt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 31 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2014/147-été; Assurance; étention; étentions; éfenderesse; érêt; Assuré; élèvement; éjudice; Expert; érêts; ération; Aient; événement; Argent; Serbie; Espèce; ésé; égale; éral; érations; écembre; éjudices; élevé; -même; Administration

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7634/2016Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Polizei; Desertion; Eltern; Person; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Eritrea; Vorinstanz; Verfügung; Aussagen; Flüchtlingseigenschaft; Asylgesuch; Ausreise; Wegweisung; Schweiz; Recht; Polizeidienst; Verfahren; Nationaldienst; Fluchtgründe; Befragung; Anhörung