Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) Art. 31

Zusammenfassung der Rechtsnorm LTF:



Art. 31 LTF de 2025

Art. 31 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 31 Questions préjudicielles

Si le Tribunal fédéral est compétent sur le fond, il statue également sur les questions préjudicielles.


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Art. 31 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA100057Subsidiari­tät der Nichtigkeitsbeschwerde, Anerkennung eines aus­län­dischen UrteilsObergericht; Recht; Urteil; Bundes; Devisen; Parteien; Beklagten; PartG/DDR; Vermögens; Verwaltung; Person; Berlin; Obergerichts; Gericht; Entscheid; Organ; Devisenausländer; Konti; Staat; Personen; ZPO/ZH; Bundesgericht; Nichtigkeitsbeschwerde; Oberverwaltungsgericht; Österreich; Sinne; Urteils

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/97 (vorher B 2017/38)Entscheid Epidemiengesetz, Schulausschluss, Verfahren, Art. 19, Art. 29 Abs. 2, Art. 62 Abs. 2, Art. 118 Abs. 1 und Abs. 2 Ingress und lit. b BV, Art. 36 BV analog, Art. 5 Ziff. 1 lit. e, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 24 KRK, Art. 2 lit. m, Art. 4 lit. c KV, Hinweis; Hinweisen; Masern; Schulausschluss; Kanton; Recht; Gesundheit; Bundes; Quot; Recht; Vorinstanz; Kantons; Verwaltungsgericht; Verfügung; VerwGE; Schutz; Krankheit; Gallen; Massnahme; Kinder; Richtlinien; Kantonsärztin; Schweiz; Verfahren; Schweizer; Anhörung; Bekämpfung; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 13 (2C_537/2019)
Regeste
aArt. 26 Abs. 1 DBA CH-US; Art. 84a BGG ; Steueramtshilfe; personelles Spezialitätsprinzip; Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung. Ob dem Spezialitätsprinzip eine persönliche Dimension zukommt, ist eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung völkerrechtlicher Verträge (E. 3.3). Die Amtshilfe nach aArt. 26 DBA CH-US und vergleichbaren Bestimmungen unterliegt der persönlichen Spezialität (E. 3.4-3.6). Spezialitätsvorbehalte brauchen zwar von Völkerrechts wegen grundsätzlich nicht speziell angezeigt zu werden. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit rechtfertigt sich hier ein entsprechender Hinweis zuhanden der ersuchenden Behörde (E. 3.7).
CH-US; Amtshilfe; Staat; Informationen; Vertrag; Recht; Auslegung; Vertrags; Person; Spezialität; Ersuchen; Personen; OECD-MA; Vertragsstaaten; Urteil; Bestimmungen; Behörde; Verwendung; Hinweis; Übermittlung; Bundesgericht; Zweck; Spezialitätsvorbehalt; Spezialitätsprinzip; Amtshilfeersuchen
143 IV 330 (1B_322/2017)Art. 221 Abs. 1 StPO; Art. 12 Abs. 2 Satz 2, Art. 19 und Art. 111 StGB; Fortsetzung von Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung; Schuldfragen, Kausalzusammenhang. Der vom Haftrichter zu prüfende dringende Tatverdacht bezieht sich grundsätzlich auf ein tatbestandsmässiges und rechtswidriges Verbrechen oder Vergehen. Dabei können sich auch Fragen hinsichtlich des Kausalzusammenhanges stellen. Das Vorliegen und das Ausmass der strafrechtlichen Schuldfähigkeit sowie die schuldangemessene bzw. sachlich gebotene (verschuldensunabhängige) Sanktion sind demgegenüber vom Sachrichter zu prüfen. Anders liegt der Fall, wenn ausnahmsweise schon im Haftprüfungsverfahren klar ist, dass weder eine Strafe noch eine freiheitsentziehende Massnahme in Frage kommen kann. Haftrechtliche Tragweite eines psychiatrischen Gutachtens, das dem Beschuldigten Schuldunfähigkeit attestiert. Dringender Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Tötung bejaht bei einem Fall von mutmasslichem versuchtem Suizid des Beschuldigten durch Frontalzusammenstoss seines Fahrzeuges mit einem entgegenkommenden Personenwagen, dessen Lenker dabei getötet wurde (E. 2). Schuld; Beschuldigte; Gericht; Tatverdacht; Massnahme; Tötung; Gutachten; Richter; Kantons; Untersuchungs; Schuldfähigkeit; Sicherheit; Fahrzeug; Fragen; Sachrichter; Drogen; Wallis; Verbrechen; Sanktion; Personenwagen; Bundesgericht; Sicherheitsgurt; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-3298/2018Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; Akten; Verfahren; Ausstand; BFM-Akten; Gesuch; Richter; Wegweisung; Wiedererwägung; Gericht; Zwischenverfügung; Kostenvorschuss; Ausstandsbegehren; Recht; Gewährung; China; Anhörung; Schweiz; Verfahrens; Wesentlichen; Entscheid; Behörde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans, PeterBasler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz [BGG]2011