ZGB Art. 30b -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 30b ZGB vom 2024

Art. 30b Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 30b Geschlecht (1)

1 Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.

2 Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.

3 Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse.

4 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn:

  • 1. die erklärende Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat;
  • 2. die erklärende Person unter umfassender Beistandschaft steht; oder
  • 3. die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat.
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister), in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 668; BBl 2020 799).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 30b Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDHC/2024/101Appel; ’appel; ’appelant; ’intimée; émunération; ’il; état; éral; écembre; ’est; était; édia; éré; étation; Office; Impressum; érieur; édias; L’appel; éclaration; ’au; édure; L’appelant; établi