Art. 308 CPC de 2024
Art. 308 Décisions attaquables et motifs Décisions attaquables
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2 Dans les affaires patrimoniales, l’appel est recevable si la valeur litigieuse au dernier état des conclusions est de 10 000 francs au moins.
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Art. 308 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF240003 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Berufung; Berufungskläger; Erblasserin; Berufungsbeklagte; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Liegenschaft; Erben; Testament; Verfahren; Einzelgericht; Gesuch; Bezirksgerichtes; Winterthur; Entscheid; Streitwert; Berufungsbeklagten; Hausrecht; Notar; Erbengemeinschaft; Berufungsklägers; Begründung; Gericht; Eigentümer; Nutzniessung; Parteien; Obergericht; Oberrichter |
ZH | PP230027 | Forderung | Beschwerde; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Gipser; Recht; Beschwerdegegners; Einzelunternehmen; Parteien; Klage; Vertrag; Verfahren; Gipserarbeiten; Einzelunternehmens; Entscheid; Forderung; Handelsregister; Gericht; Kommanditgesellschaft; Beschwerdeführer; Maler; Besserung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Geschäft; Besetzung; Streitwert |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB150014 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil und die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 24. November 2015 (FE110221-F) | Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Entscheid; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Entscheide; Obergerichts; Verwaltung; Kantons; Verwaltungskommission; Beschwerdegegner; Zivil; Urteil; Verfügung; Zivilkammer; Verhalten; Ausführungen; Verfahrens; Beschwerdeführers; Rekurs; Oberrichter; Hauser/Schweri/Lieber; Vorwürfe; Massnahme; Bezirksgericht |
ZH | VB110014 | Aufsichtsbeschwerde | Recht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Beschwerdegegner; Anzeige; Aufsichtsbeschwerde; Anzeigeerstatter; Akteneinsicht; Rechtsmittel; Verfahren; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Obergericht; Verwaltungskommission; Prozess; Erbenvertreter; ZPO/ZH; Kommentar; Zivil; Kantons; Obergerichts; Einsicht; Zivilprozessordnung; Rechtsverweigerung; Hauser/Schweri; Urteil |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 324 (5A_626/2018) | Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). | Noven; SchKG; Arrest; Urteil; Recht; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Auslegung; Gesetzgeber; Obergericht; Kantons; Zulassung; Konkurs; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Einsprache; Schuldbetreibung; Hinweis; Geschäfts-Nr; Rechtsmittel; Gesetzes; Autoren; Verfahren; Arresteinspracheentscheid; ünden |
144 III 394 (4A_629/2017) | Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). | Berufung; Urteil; Berufungsgericht; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Beweis; Gesellschaft; Parteien; Gehör; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Schweiz; Ausschluss; Instanz; Schweizerische; Gesellschafter; Recht; Berufungsverfahren; Verfahren; Zivilprozessordnung; Prüfung; Klage; Kantons; Kommentar; Spruchreif; Spruchreife; Berufungsgerichts |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Spühler | Basler Kommentar zur ZPO | 2017 |
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2016 |