SCC Art. 308 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 308 SCC from 2025

Art. 308 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 308 Mitigation of the sentence and exempted acts (1)

1 If the offender makes his false accusation (Art. 303), false report of an offence (Art. 304) or a false statement (Art. 306 and 307) of his own accord and before it has caused any legal detriment to others, the court may reduce the sentence (Art. 48a) or waive a penalty.

2 The offender shall not be liable to a penalty if he has made a false statement (Art. 306 and 307) because:

  • a. by testifying truthfully, he would risk prosecution; or
  • b. by testifying truthfully, a relative or another person to whom he is so closely related that his conduct is excusable would risk prosecution.
  • (1) Amended by No I 1 of the FA of 17 Dec. 2021 on the Harmonisation of Sentencing Policy, in force since 1 July 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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    Art. 308 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB160350Falsche Anschuldigung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Geldstrafe; Aussage; Sinne; Polizisten; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Berufung; Tagessätze; Zeuge; Busse; Zeugen; Anschuldigung; Tagessätzen; Strasse; Urteil; See/Oberland; Erwägung; Polizei; Berechtigung; Erwägungen; Amtshandlung; Bezug; Vorfall; Gericht; ätzlich
    ZHUE140202Nichtanhandnahme Zeuge; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Nichtanhandnahme; E-Mail; Sachverhalt; Verfahren; Kantons; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Gespräch; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Bestätigung; Sachverhalts; Zeugeneinvernahme; Aussage; Zeugnis; Vertreter; Hotel; Untersuchung; Gesprächs; Beschwerdeverfahren; Vorfall; Zeugenaussage; Verfahren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2016.93 (AG.2018.404)Raub, falsche Anschuldigung, Hausfriedensbruch, mehrfachen geringfügigen Diebstahl sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesBeschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Akten; Berufung; Freiheitsstrafe; Über; Befragung; Recht; Verteidigung; Basel; Verfahren; Diebstahl; Übertretung; Basel-Stadt; Anschuldigung; Diebstahls; Urteils; Einvernahme; Betäubungsmittelgesetz; Busse; Körperverletzung; Aussagen; Hausfriedensbruch; ügigen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    118 IV 175Falsches Zeugnis; Strafmilderung nach Art. 308 Abs. 2 StGB. Art. 308 Abs. 2 StGB erfasst auch das falsche Zeugnis zugunsten eines bereits angeschuldigten Angehörigen (E. 1a und E. 1b). Art. 308 Abs. 2 StGB ist auch dann anwendbar, wenn dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und er darauf hingewiesen worden ist (E. 1c). Gegenüber demjenigen, welcher zu falschem Zeugnis zu seinen eigenen Gunsten oder zugunsten eines Angehörigen angestiftet hat, ist Art. 308 Abs. 2 StGB nicht anwendbar (E. 2). Zeugnis; Zeuge; Recht; Zeugen; Angehörige; Angehörigen; Milderung; Beschwerdegegner; Zeugnisverweigerung; Verfahren; Milderungsgr; Aussage; Zeugnisverweigerungsrecht; Vorinstanz; Anstifter; Gefahr; Zeugenaussage; Anstiftung; Auffassung; Einbruchdiebstahls; Zwangslage; Anstifters; Schwester; Fortsetzung; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Zeugnisses
    108 IV 104Art. 308 Abs. 1 StGB.Der Zeuge, der seine falsche Aussage berichtigt, nachdem Dritte ihn wiederholt dazu drängten und ihm ernstliche Schwierigkeiten - welcher Art auch immer - im Unterlassungsfall in Aussicht stellten, handelt nicht aus eigenem Antrieb (E. 2).
    Antrieb; Aussage; Täter; Schwierigkeiten; Urteil; Aussicht; Aussagen; Versuch; Handeln; Zeuge; Berichtigung; Vorinstanz; Hinweis; Druck; Widerruf; STRATENWERTH; Rücktritt; Antrieb; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterlassungsfall; Erwägungen; Rechtsnachteil; Ehefrau; Ratschläge; Sinne; Furcht

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.39Mehrfache falsche Anschuldigung
    (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB)
    Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Apos;; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Urteil; Freiheit; Verteidigung; Täter; Freiheitsstrafe; Untersuchung; Verfolgung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Auslagen; Prostitution; Bundesstrafgericht