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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 306 SchKG vom 2024

Art. 306 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 306 Voraussetzungen (1)

1 Die Bestätigung des Nachlassvertrages wird an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • 1. Der Wert der angebotenen Leistungen muss im richtigen Verhältnis zu den Möglichkeiten des Schuldners stehen; bei deren Beurteilung kann das Nachlassgericht auch Anwartschaften des Schuldners berücksichtigen.
  • 2. Die vollständige Befriedigung der angemeldeten privilegierten Gläubiger sowie die Erfüllung der während der Stundung mit Zustimmung des Sachwalters eingegangenen Verbindlichkeiten müssen hinlänglich sichergestellt sein, soweit nicht einzelne Gläubiger ausdrücklich auf die Sicherstellung ihrer Forderung verzichten; Artikel 305 Absatz 3 gilt sinngemäss.
  • 3. Bei einem ordentlichen Nachlassvertrag (Art. 314 Abs. 1) müssen die Anteilsinhaber einen angemessenen Sanierungsbeitrag leisten.
  • 2 Das Nachlassgericht kann eine ungenügende Regelung auf Antrag oder von Amtes wegen ergänzen.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 306 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS160146Honorar Mitglied Gläubigerausschuss (Nachlassliquidation)Gesuch; Gesuchsteller; Gläubiger; Vorinstanz; Honorar; Stunden; Gläubigerausschuss; SchKG; Gesuchstellers; Beschwerde; Liquidator; Stundenansätze; Bigerausschusses; Mitglied; Gläubigerausschusses; Lassgericht; Entschädigung; Mitglieder; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Auslagen; Entscheid; Leistung; Leistungen; Kürzung; Sekretariat; Funktion; Stundenansatz; Genehmigung
    ZHPS160145Honorar Mitglied Gläubigerausschuss (Nachlassliquidation)Gesuch; Gesuchsteller; Gläubiger; Vorinstanz; Honorar; Gläubigerausschuss; Stunden; Gesuchstellers; SchKG; Beschwerde; Liquidator; Entschädigung; Bigerausschusses; Gläubigerausschusses; Stundenansätze; Mitglied; Lassgericht; Mitarbeit; Recht; Mitglieder; Mitarbeiter; Entscheid; Leistung; Leistungen; Auslagen; Sekretariat; Genehmigung; Erbrachten; Sekretariats; Funktion
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRU 2022 62Unentgeltliche Rechtspflege
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 705 (9C_300/2016)Art. 306 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2, Art. 307 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 1 SchKG; Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet. Der bestätigte Nachlassvertrag, der unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, kann privilegierten Forderungen, die eingegeben, vom Sachwalter aber eigenmächtig nicht im ganzen Betrag aufgenommen wurden, entgegengehalten werden (E. 4). Forderung; Lassvertrag; Beschwerde; SchKG; Gläubiger; Alter; Sachwalter; Privilegierte; Ausgleichskasse; Recht; Forderungen; Angemeldet; Sachwalterin; Lassverfahren; Privilegierten; Beschwerdeführerin; Angemeldete; Bestätigt; Gebene; Beitragsforderung; Nichtzulassung; Bestätigte; Betrag; Beschwerdegegnerin; Teilweise; Gebenen; Entscheid; Bestritten; Gläubigerin; Vorinstanzlich
    129 V 387Art. 293 ff. SchKG (in der bis 31. Dezember 1996 gültig gewesenen Fassung): Ordentlicher Nachlassvertrag. Zur Bedeutung des Stundungsvertrages für die spätere Geltendmachung berufsvorsorgerechtlicher Forderungen. Lassvertrag; Forderung; Gläubiger; Lebensversicherung; SchKG; Zürich; Zürich; Lassvertrages; Sammelstiftung; Beschwerdegegnerin; Privilegiert; Privilegierte; Urteil; Beschwerdeführer; Vorsorge; Forderungen; Lebensversicherungs-Gesellschaft; Klage; Vereinbarung; Privilegierten; Gerichtlich; Sicherstellung; Recht; Kantons; Thurgau; Gerichtliche; Verfahren; Angemeldet; Lebensversicherungsgesellschaft; Verwaltungsgericht
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