ZGB Art. 305 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 305 ZGB vom 2025

Art. 305 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 305 (1)

1 Das urteilsfähige Kind unter elterlicher Sorge kann im Rahmen des Personenrechts durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen und höchstpersönliche Rechte ausüben. (2)

2 Für Verpflichtungen des Kindes haftet sein Vermögen ohne Rücksicht auf die elterlichen Vermögensrechte.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 305 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU30 07 22Art. 16, 305 Abs. 1 und 307 ZGB. Ein Kind, das sich in einem gesundheitlich kritischen Zustand befindet, jedoch urteilsfähig ist, kann selber abwägen, welche medizinischen Massnahmen es wählen will. In diesem Fall besteht kein Raum für Kindesschutzmassnahmen.

ähig; Behandlung; Therapie; Eingriff; Eingriffe; Entscheid; Recht; Ärzte; Abklärung; Vormundschaftsbehörde; Sorge; Sinne; Abklärungen; Chemotherapie; Rechte; Kindes; Urteilsfähigkeit; Person; Gesundheit; Eltern; Massnahmen; Auskunft; Regierungsstatthalter; Obergericht
GRZK1 2021 100Entzug AufenthaltsbestimmungsrechtEntscheid; Verfahren; Aufenthalt; Recht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Graubünden; Entzug; Beschwerdeführers; Verfahrens; Psychiatrische; Kindes; Unterbringung; Rechtsmittel; Kanton; Klinik; Waldhaus; Mittelbünden/Moesa; Mitteilung; Dienste; Verbindung; ügt:; Verfahrenskosten; Erhebung; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verlängerung