E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 305 ZGB vom 2024

Art. 305 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 305 (1)

1 Das urteilsfähige Kind unter elterlicher Sorge kann im Rahmen des Personenrechts durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen und höchstpersönliche Rechte ausüben. (2)

2 Für Verpflichtungen des Kindes haftet sein Vermögen ohne Rücksicht auf die elterlichen Vermögensrechte.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 305 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU30 07 22Art. 16, 305 Abs. 1 und 307 ZGB. Ein Kind, das sich in einem gesundheitlich kritischen Zustand befindet, jedoch urteilsfähig ist, kann selber abwägen, welche medizinischen Massnahmen es wählen will. In diesem Fall besteht kein Raum für Kindesschutzmassnahmen.

Fähig; Medizinische; Behandlung; Urteilsfähig; Medizinischen; Therapie; Eingriff; Beschwerdeführerin; Eingriffe; Entscheid; Persönlichen; ärztlich; Recht; Ärzte; Abklärung; Gesundheitlich; ärztliche; Vormundschaftsbehörde; Sorge; Sinne; Abklärungen; Handeln; Chemotherapie; Wählen; Behandeln; Elterliche; Werden; Rechte; Zustehen; Kindes
GRZK1 2021 100Entzug AufenthaltsbestimmungsrechtBeschwerde; Entscheid; Verfahren; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Recht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Graubünden; Entzug; Beschwerdeführers; Verfahrens; Vorliegende; Psychiatrische; Kindes; Fürsorgerisch; Unterbringung; Rechtsmittel; Volljährig; Kanton; Klinik; Mittelbünden/Moesa; Dienste; Verbindung; Verfügt: a; Entzogen; Verfahrenskosten; Erhebung; Mitteilung; Aufenthaltsbestimmungsrechts
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz