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Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 305 Begünstigung
1 Wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer der in den Artikeln 59–61, 63 und 64 vorgesehenen Massnahmen entzieht, (1) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Begünstigt der Täter seine Angehörigen oder jemand anderen, zu dem er in so nahen persönlichen Beziehungen steht, dass sein Verhalten entschuldbar ist, so bleibt er straflos. (3)
(1) Fassung des Halbsatzes gemäss Ziff. II 2 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220588 | Mehrfache Drohung und Widerruf | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Aussage; Aussagen; Messer; Drohung; Urteil; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Tisch; Telefon; Angst; Recht; Geldstrafe; Person; Berufung; Winterthur; Verteidigung; Verfahren; Äusserung; Einvernahme; Gespräch; Beweis; ätte |
ZH | UE220124 | Einstellung | Beschwerdegegner; Anzeige; Polizei; Staatsanwaltschaft; Wädenswil; Polizeiposten; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Recht; Fragen; Aussage; Anzeigen; Anzeige; Aussagen; Kantons; Bundesgericht; Verfahren; Verfolgung; Einstellung; Feststellung; Verfügung; Beschwerdegegners; Verfahren; Bundesgerichts; Anklage; Urteil; Gericht; Antrag; Entgegennahme |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2001.00379 | Einem durch Strafbefehl wegen Begünstigung durch Verschweigen eines Jagdvergehens mit sieben Tagen Gefängnis bedingt bestraften Jagdaufseher ist der Jagdpass ohne Rechtsverletzung für drei Jahre entzogen worden. | Jagdaufseher; Jäger; Selbstbegünstigung; Prüfung; JagdG; Jägerprüfung; Sperrfrist; Bache; Anzeige; Recht; Vertuschung; Zitzen; Recht; Beschwerdeführers; Jagdaufsehers; Jagdvergehen; Delikt; Freiheitsstrafe; Zustand; Vergehen; Verhalten; Zweifel; Fähigkeiten; Prüfungsstoff; Jagdaufseherprüfung; Ziffer; Prüfungsverfügung; Kantone; Massnahmen |
SG | B 2014/138 | Urteil Rayonverbot, Art. 4 Abs. 1 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (sGS 451.51).Der Beschwerdeführer ist Fussballfan und hielt nach einer Pyro-Aktion im Stadion eine Fahne hoch, worunter sich ein Pyro-Zünder seiner Vermummung entledigte und anschliessend in der Menge untertauchte. Das aufgrund dieses Verhaltens ausgesprochene einjährige Rayonverbot um drei Fussballstadien in der Stadt St. Gallen herum ist gesetz- und verhältnismässig. Der Beschwerdeführer beteiligte sich an "Gewalttätigkeiten" im Sinne des Konkordats. Dass die ihm strafrechtlich zur Last gelegte Begünstigung nicht im Katalog der Anlasstaten gemäss Art. 2 des Konkordats aufgeführt ist, ändert hieran nichts. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, und die Begünstigung schützt das gleiche Rechtsgut wie andere Taten, die explizit erfasst sind (Verwaltungsgericht, B 2014/138)Entscheid vom 11. November 2014 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber WehrleVerfahrensbeteiligteX.Y., Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin lic.iur. Bettina Surber, Oberer Graben 44, 9000 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,GegenstandRayonverbotDas Verwaltungsgericht stellt fest:A. | Konkordat; Gewalt; Rayon; Verhalten; Rayonverbot; Massnahme; Gewalttätigkeit; Recht; Sportveranstaltung; Gewalttätigkeiten; Gallen; Fahne; Sportveranstaltungen; Recht; Beschwerdeführer; Entscheid; Beschwerdeführers; Interesse; Massnahmen; Sicherheit; Pyro-Zünder; Aktion; Begünstigung; Person; Verhaltens; Delikt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 211 (6B_1202/2019) | Regeste Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3). | Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Zivilklage; Vortat; Vermögenswerte; Schadenersatz; Geschädigten; Schadenersatzforderung; Person; Schutz; Haftung; Verfahren; Hinweis; Gericht; Rechtsprechung; HEIERLI; Graubünden; Staatsanwalt |
145 IV 335 (6B_1208/2018) | Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). | Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Recht; Urteil; Tatbestand; Ausland; Einziehungsanspruch; Vortat; Einziehbarkeit; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Thurgau; Kanton; Handlung; Rechtshilfe; Kantons; Staat; Verfall; Zeitpunkt; Verfalls |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2023.21 | Auslieferung; Recht; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Auslieferungshaft; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Rechtshilfe; Flucht; Bundesgericht; Haftbefehl; Staat; Fluchtgefahr; Frankreich; Rechtsprechung; Behörde; Verfahrens; Auslieferungshaftbefehl; Bundesgerichts; Gericht; Person; Beschwerdekammer; Europäische; Urteil | |
BG.2024.30 | Gesuch; Verfahren; Kanton; Gesuchs; Verfahrens; Gerichtsstand; Gesuchsteller; Verdacht; Kantons; Täuschung; Verfahrensakten; Verdachts; Betrug; Gerichtsstands; Akten; Aktien; Geldwäscherei; Beschwerdekammer; Oberstaatsanwalt; Behörde; Bundesstrafgericht; Beschuldigte; Täuschungshandlung; Bundesstrafgerichts; Sache; Behörde |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar Strafrecht II | 2019 |
Schweizer, Trechsel, Pieth | Basler 4. Auflage | 2019 |