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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 304 StGB vom 2024

Art. 304 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 304 Irreführung der Rechtspflege

1. Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden,wer sich selbst fälschlicherweise bei der Behörde einer strafbaren Handlung beschuldigt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.2. … (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, mit Wirkung seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 304 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220327NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Verfahren; Rungen; Untersuchung; Äusserung; Anschuldigung; Beschwerdegegners; Genswerte; Vermögenswerte; Stehend; Äusserungen; Entschädigung; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfolgung; Beschwerdeverfahren; Anzeige; Liegenschaften; Sicht; Rechtsanwalt; Zürich-Sihl; Verfügung; Hinsichtlich; Geldwäscherei; Sinne
ZHPC220022Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege)Beschwer; Beschwerde; Verfügung; Beklagten; Unentgeltliche; Vorinstanz; Partei; Rechtspflege; Entscheid; Amtsblatt; Gesuch; Rechtsmittel; Kantons; Rechtsanwalt; Rechtsbeistand; Gericht; Unentgeltlicher; Vorinstanzliche; Schuldig; Beschwerdeverfahren; Vorinstanzlichen; Publikation; Parteien; Mitteilung; Eingabe; Frist; Leistung; Prozesskostenvorschusses; Entlassung; Dispositiv
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2010 20AGVE - Archiv 2010 Strassenverkehrsrecht 89 [...] 20 Vorsorglicher Führerausweisentzug; Anordnung einer fachärztlichen Begutachtung....
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 IV 20Art. 273 Abs. 1 lit. a und b, Art. 277bis BStP; Art. 303 Ziff. 1 StGB; Bindung des Kassationshofs an die Anträge des Beschwerdeführers; falsche Anschuldigung. In den Punkten, in denen das letztinstanzliche kantonale Urteilsdispositiv angefochten ist, prüft der Kassationshof sämtliche Fragen des eidgenössischen Rechts frei und von Amtes wegen (E. 3). Das Vortäuschen einer falschen Identität anlässlich einer Festnahme und der nachfolgenden Einvernahmen durch die Polizei erfüllt den Tatbestand der mittelbaren falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (E. 5).
Beschwerde; Falsche; Beschwerdegegner; Bruder; Falschen; Angefochten; Beschwerdeführer; Person; Recht; Anschuldigung; Täter; Kassationshof; Polizei; Tatbestand; Vorinstanz; Urteil; Sinne; Identität; Einvernahme; Angefochtene; Verfolgung; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Verhalten; Veranstaltung; Punkt; Recht; Machenschaft; Erfüllt
111 IV 159Art. 303 und 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. 1. Wer sich auf die an den unbekannten Lenker eines bestimmten Fahrzeugs gerichtete Vorladung hin bei der Polizei meldet und sich wahrheitswidrig als Fahrzeuglenker ausgibt, erfüllt den Tatbestand der falschen Selbstbeschuldigung (Art. 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) auch dann, wenn er die angezeigte Verkehrsregelverletzung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht bestreitet. Massgebend ist die fälschliche Übernahme der Angeschuldigtenrolle (E. 1). 2. Der Fahrzeuglenker, der zusammen mit dem Beifahrer beschliesst, dass sich letzterer auf die an den unbekannten Fahrzeugführer gerichtete Vorladung hin bei der Polizei melden und sich wahrheitswidrig als Lenker ausgeben soll, macht sich nicht der falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB) oder der Mittäterschaft an falscher Selbstbeschuldigung, sondern der Teilnahme (Anstiftung oder Gehilfenschaft) zu falscher Selbstbeschuldigung schuldig (E. 2).
Schuldig; Falsche; Beschwerdeführer; Behörde; Tatbestand; Anschuldigung; Angeschuldigte; Recht; Fahrzeuglenker; Erfüllt; Falscher; Verfolgung; Selbstbeschuldigung; Beschwerdeführers; Fälschliche; Anstiftung; Gehilfenschaft; Rechtspflege; Angeschuldigten; Falschen; Fahrzeuglenkerin; Begünstigung; Fälschlicherweise; Beschuldigt; Vorinstanz; Urteil; Angezeigte; Teilnahme; Irreführung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Beschwerde; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Recht; Aufsichtsbericht; Gericht; Bundesgerichts; Recht; Ausstand; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Verwaltungskommission; Rechtlich; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Anzeige; Person
SK.2017.65Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 Ziff. 1 StGB)Unterschrift; Dokument; Schuld; Schuldig; Recht; Protokoll; Dokumente; EV-Protokoll; Beschuldigte; Unterschriften; Bundes; Anzeige; Agreement; Erkl?rte; Rechtsanwalt; Verfahren; Gutachten; Gef?lscht; Einvernahme;Aussage; Vollmacht; Bundesanwaltschaft; Amtlich; Amtliche; Recht; Konto; Person; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, PiethPraxiskommentar, 3. Aufl.2018
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