SCC Art. 303 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 303 SCC from 2025

Art. 303 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 303 Felonies and Misdemeanours against the Administration of Justice False accusation (1)

1.Any person who makes an accusation to the authorities that a person whom he knows to be innocent has committed a felony or a misdemeanour, with the intention of causing a criminal prosecution to be brought against that person,any person who otherwise carries out malicious acts with the intention of causing a criminal prosecution to be brought against a person whom he knows to be innocent,shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2.If the false accusation relates to a contravention, a custodial sentence not exceeding one year or a monetary penalty shall be imposed.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 17 Dec. 2021 on the Harmonisation of Sentencing Policy, in force since 1 July 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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Art. 303 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230216NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Verfahren; Anzeige; Bundesgericht; Verhalten; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; E-Mail; Anzeige; Beschwerdegegners; Akten; Gemeinde; Drohung; Beschwerdeführers; Frist; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Anschuldigung; Rechtspflege; Entscheid; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Kantons
ZHUE220234NichtanhandnahmeStein; Steine; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zufahrt; Nichtanhandnahme; Anzeige; Verfahren; Nötigung; Recht; Sinne; Akten; Kantons; Anschuldigung; Polizei; Untersuchung; Handlung; Bundesgericht; See/Oberland; Nichtanhandnahmeverfügung; Grundstück; Beschwerdegegners; Verfügung; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOBKBES.2023.107-Aussage; Recht; Staat; Verfahren; Gutachterin; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Verfahrenskosten; Person; Genugtuung; Rückgriff; Gutachten; Anzeige; Beschuldigte; Grauzone; Beschuldigten; Einvernahme; Beweis; Beschuldigungen; Prozessordnung; Persönlichkeitsstörung; Personen; Zeitpunkt; Widersprüche
SOBKBES.2022.142-Staat; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Beschuldigten; Verleumdung; Verfahren; Einbruch; Einbruchdiebstahl; Recht; Untersuchung; Verfügung; Zusammenhang; Anschuldigung; Verfahren; Einstellung; Tatbestand; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Anzeige; Antrag; Nichtanhandnahme; Tatsache; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 335 (6B_1208/2018)Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Recht; Urteil; Tatbestand; Ausland; Einziehungsanspruch; Vortat; Einziehbarkeit; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Thurgau; Kanton; Handlung; Rechtshilfe; Kantons; Staat; Verfall; Zeitpunkt; Verfalls
142 IV 14 (6B_454/2015)Tötung in Notwehrexzess; Verhältnis zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung sowie Totschlag; Art. 15 f., 111, 113 und 117 StGB. Ob der Angegriffene den Angriff provoziert hat, ist bei der Zulässigkeit bzw. der Verhältnismässigkeit der Notwehr und der Entschuldbarkeit eines allfälligen Notwehrexzesses zu berücksichtigen. Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung mit der Begründung, der Täter habe die Notwehrsituation selbst verschuldet, wenn auch nur fahrlässig, kommt nicht in Betracht (E. 5.3). Totschlag und Notwehrlage schliessen sich nicht gegenseitig aus. Liegt die heftige Gemütsbewegung in der Aufregung oder Bestürzung über einen unrechtmässigen Angriff, gelangen Art. 113 und 16 Abs. 1 StGB jedoch nicht gleichzeitig zur Anwendung; die Tat ist als vorsätzliche Tötung nach Art. 111 StGB, begangen in Notwehrexzess, zu qualifizieren (E. 5.4). Notwehr; Tötung; Notwehrexzess; Urteil; Schuldspruch; Täter; Vorinstanz; Recht; Angriff; Bundesgericht; Kantons; Luzern; Totschlag; Notwehrlage; Gemütsbewegung; Verhältnis; Notwehrsituation; Vorwurf; Freiheitsstrafe; Obergericht; Erwägungen; Qualifikation

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-356/2017EinreiseverbotEinreise; Ex-Ehefrau; Einreiseverbot; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Sicherheit; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Gefahr; Kontakt; Sinne; Aufenthalt; Tötung; Person; Urteil; Einreiseverbots; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Verordnung; Bezirksgericht; Vollzug; ürge
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Beschwer; Untersuchung; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeführende; Verfolgung; Verfahren; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Bundesanwalts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Rechtspflege; Eröffnung; Person; Tatbestand; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Aufsichtsbericht; Bundesgerichts; Gericht; Ausstand; Recht; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Beschwerdekammer; Verwaltungskommission; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Person; Anzeige; Untersuchung; Tatbestand; ünde
BG.2020.7Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gallen; Gerichtsstand; Appenzell; Ausserrhoden; Gerichtsstands; Gesuch; Untersuchung; Akten; Verfahren; Anschuldigung; Untersuchungsamt; Betrug; Bundesstrafgericht; Behörde; Behörden; Verfolgung; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstandsakten; Vergewaltigung; Beschuldigte; Geldes; Übernahme; Delikt; Beschuldigten

Kommentare zum Gesetzesartikel

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Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, StGB2021
Trechsel, PiethPraxis zum StGB2021