E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 301a ZPO vom 2024

Art. 301a Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 301a (1) Unterhaltsbeiträge

Werden im Unterhaltsvertrag oder im Entscheid Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben:

  • a. von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes Kindes ausgegangen wird;
  • b. welcher Betrag für jedes Kind bestimmt ist;
  • c. welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt;
  • d. ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskosten angepasst werden.
  • (1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 301a Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLY230030Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsbeklagte; Kinder; Berufungskläger; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Recht; Besuch; Parteien; Besuchsrecht; Einkommen; Wohnung; Unterhalt; Verfahren; Unterhalts; Beiständin; Kontakt; Entscheid; Verfahrens; Abänderung; Vater; Mutter; Pensum; Über; Massnahmen; Wohnkosten; Begründung; Beklagten; Obhut
    ZHLZ230033Unterhalt und weitere KinderbelangeKindes; Berufung; Eintritt; Unterhalt; Obhut; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Unterhalts; Kindergarten; Entscheid; Besuch; Parteien; Betreuung; Urteil; Oberstufe; Besuchsrecht; Betreuungsunterhalt; Erziehung; Recht; Verfahren; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanz; Gericht; Kontakt; Urteils; Bülach; Sorge; Woche
    Dieser Artikel erzielt 58 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZB.2020.41 (AG.2021.148)GetrenntlebenEhefrau; Berufung; Kinder; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Recht; Zivilgericht; Unterhalts; Ehegatte; Ehegatten; Betreuung; Einkommen; Betreuungs; Partei; Netto; Parteien; Gericht; Nettoeinkommen; Verfahren; Berufungsverfahren; Über; Überschuss; Unterhaltsbeiträge; Ziffer; Rechtsbegehren; Betreuungsunterhalt; Streit; Entscheids
    BSZB.2018.34 (AG.2019.796)GetrenntlebenBerufung; Vereinbarung; Parteien; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Verfahren; Gericht; Genehmigung; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Eingabe; Kinder; Verfahrens; Abschreibung; Regelung; Entscheid; Unterhalts; Verfügung; Frist; Berufungsverfahren; Ehefrau; Appellation; Unterhaltsbeiträge; Basisbedarf; Berufungsbeklagten; Instruktionsrichter; Bundesgericht; Rechtsmittel; Appellationsgericht; Einzelgericht
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.