ZPO Art. 301a - Unterhaltsbeiträge

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 301a ZPO vom 2025

Art. 301a Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 301a (1) Unterhaltsbeiträge

Werden im Unterhaltsvertrag oder im Entscheid Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben:

  • a. von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes Kindes ausgegangen wird;
  • b. welcher Betrag für jedes Kind bestimmt ist;
  • c. welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt;
  • d. ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskosten angepasst werden.
  • (1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 301a Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLY230030Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsbeklagte; Kinder; Berufungskläger; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Recht; Besuch; Parteien; Besuchsrecht; Einkommen; Wohnung; Unterhalt; Verfahren; Unterhalts; Beiständin; Kontakt; Entscheid; Verfahrens; Abänderung; Vater; Mutter; Pensum; Über; Massnahmen; Wohnkosten; Begründung; Beklagten; Obhut
    ZHLZ230033Unterhalt und weitere KinderbelangeKindes; Berufung; Eintritt; Unterhalt; Obhut; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Unterhalts; Kindergarten; Entscheid; Besuch; Parteien; Betreuung; Urteil; Oberstufe; Besuchsrecht; Betreuungsunterhalt; Erziehung; Recht; Verfahren; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanz; Gericht; Kontakt; Urteils; Bülach; Sorge; Woche
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZB.2020.41 (AG.2021.148)GetrenntlebenEhefrau; Berufung; Kinder; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Recht; Zivilgericht; Unterhalts; Ehegatte; Ehegatten; Betreuung; Einkommen; Betreuungs; Partei; Netto; Parteien; Gericht; Nettoeinkommen; Verfahren; Berufungsverfahren; Über; Überschuss; Unterhaltsbeiträge; Ziffer; Rechtsbegehren; Betreuungsunterhalt; Streit; Entscheids
    BSZB.2018.34 (AG.2019.796)GetrenntlebenBerufung; Vereinbarung; Parteien; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Verfahren; Gericht; Genehmigung; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Eingabe; Kinder; Verfahrens; Abschreibung; Regelung; Entscheid; Unterhalts; Verfügung; Frist; Berufungsverfahren; Ehefrau; Appellation; Unterhaltsbeiträge; Basisbedarf; Berufungsbeklagten; Instruktionsrichter; Bundesgericht; Rechtsmittel; Appellationsgericht; Einzelgericht
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