Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.
Art. 301 ZPO vom 2024
Art. 301 Eröffnung des Entscheides
Ein Entscheid wird eröffnet:a. den Eltern;b. dem Kind, welches das 14. Altersjahr vollendet hat;c. (1) gegebenenfalls der Beiständin oder dem Beistand, soweit es um eine der folgenden Fragen geht:1. die Zuteilung der elterlichen Sorge,2. die Zuteilung der Obhut,3. wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs,4. die Aufteilung der Betreuung,5. den Unterhaltsbeitrag,6. die Kindesschutzmassnahmen.
(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 ([AS 2015 4299]; [BBl 2014 529]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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