Swiss Criminal Code (SCC) Art. 301

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 301 SCC from 2025

Art. 301 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 301 Military espionage against a foreign state

1.Any person who conducts or organises the conduct of military intelligence gathering services on Swiss territory for a foreign state against another foreign state, andany person who recruits persons for or facilitates such services,shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.

2.Any correspondence and other materials shall be forfeited.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 301 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF150003ErmächtigungAnzeige; Ermächtigung; Gesuchsgegnerin; Staatsanwaltschaft; Obergericht; Gesuchsteller; Kantons; Zürich-Sihl; Verfahren; Untersuchung; Sinne; Kammer; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Verfolgung; Ermächtigungsverfahren; Empfang; Oberstaatsanwaltschaft; Behörde; Entscheid; Eröffnung; Nichtanhandnahme; Über; Verhalten; Empfangsschein; Bussmann; Präsident; Weinmann; Beschluss
GRSK2 2021 11Strafanzeige gegen diverse Personen betr. mehrfacher gewerbsmässiger Betrug etc.Recht; Graubünden; Verfahren; Finanzverwaltung; Rechtsöffnung; Staatsanwaltschaft; Betreibung; Regionalgericht; Viamala; Rechtsöffnungs; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Rechtspflege; Kanton; Betrug; Wucher; Kantons; Entschädigung; Schuldner; Regionalgerichts; Verfügung; Betrugs; Sinne; Verfahren; Urteil; Erwägung; Kantonsgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 IV 177Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten (Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Schweiz (Art. 274 Ziff. 1 StGB); politischer Nachrichtendienst gegen die Schweiz und ihre Einwohner (Art. 272 StGB); wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Verhältnis zwischen Art. 273 Abs. 1 und 2 StGB. Schwere Fälle verbotenen Nachrichtendienstes. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Verhältnis zwischen Art. 162 und 273 StGB (Erw. II/1-5). 3. Urkundendelikte (Art. 251-253 StGB), Wahlfälschungen (Art. 282 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das TVG (Art. 42 Abs. 1 lit. a) und gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1), die zur Tarnung eines verbotenen Nachrichtendienstes oder bei dessen Betreiben begangen wurden (Erw. II/6 und 7). 4. Betrug (Art. 148 StGB): Unrechtmässige Bereicherung als unerwünschte Nebenfolge eines verbotenen Nachrichtendienstes (Erw. II/8)? 5. Strafzumessung (Art. 63 und 68 StGB). Anrechnung der Untersuchungshaft (Art. 69 StGB). Landesverweisung (Art. 55 StGB). Einziehung von Gegenständen (Art. 58 StGB) und Verfall von Zuwendungen (Art. 59 StGB), die zur Begehung strafbarer Handlungen bestimmt waren oder diese fördern sollten (Erw. III). Angeklagte; Angeklagten; Schweiz; Zentrale; Richtendienst; Bundes; Sinne; Gisela; Richtendienstes; Auftrag; Sulzer; Staat; Firma; Bundesanwalt; Schweizer; Agent; Untersuchung; Geschäftsgeheimnis; Staate; Aufgabe; Agenten; Person; Anklage; Urkunde; Geschäftsgeheimnisse
89 IV 2041. Art. 303 StGB. Die Behörde, bei der die Falschbeschuldigung erfolgt, kann auch eine ausländische sein. 2. Art. 301 Ziff. 1 StGB. Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass der militärische Nachrichtendienst dem fremden Staat, für den er betrieben wird, nützlich oder dem andern fremden Staat, gegen den er gerichtet ist, nachteilig sei. Staat; Richt; Richtendienst; Recht; Anschuldigung; Schweiz; Staate; Kalisch; ändische; Rechtspflege; Behörde; Brief; Staaten; Anzeige; Urteil; ärische; Richtendienstes; ändischen; Bundes; ätig; äter; Müller; Personen; Beziehungen; Briefe; Sinne; ütze; Behörde; Tatbestand; Schutz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2011.29Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 34 Abs. 1 lit. a i.V.m. lit. c KMG) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).Tinner; Bundes; Anklage; Marco; Verfahren; Apos;; Friedrich; Zentrifuge; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Libyen; Zentrifugen; Herstellung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Tahir; Sicht; Sanktion; Gericht; Güter; Anklagepunkt; Kernwaffen; Kriegsmaterial; Akten; Freiheits