Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 30 OR vom 2025

Art. 30 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 30 Gegründete Furcht

1 Die Furcht ist für denjenigen eine gegründete, der nach den Umständen annehmen muss, dass er oder eine ihm nahe verbundene Person an Leib und Leben, Ehre oder Vermögen mit einer nahen und erheblichen Gefahr bedroht sei.

2 Die Furcht vor der Geltendmachung eines Rechtes wird nur dann berücksichtigt, wenn die Notlage des Bedrohten benutzt worden ist, um ihm die Einräumung übermässiger Vorteile abzunötigen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210396NichtanhandnahmeStaat; Recht; Staatsanwaltschaft; Schlichtungsgesuch; Beschwerdegegner; Äusserung; Entschädigung; Äusserungen; Nichtanhandnahme; Sinne; Verfahren; Rechtfertigungsgr; Bundesgericht; Management-Entschädigung; Vereinbarung; Beschwerdeführers; Bundesgerichts; Nichtanhandnahmeverfügung; Kündigung; Ausführungen; Darlegung; Hinweis; Furcht; Vermutungen; ürden
ZHRT220111RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Nichtigkeit; Scheidung; Entscheid; Beklagte; Verfahren; SchKG; Vorinstanz; Sinne; Urteil; Parteien; Beklagten; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Rechtsöffnungstitel; Erpressung; Entschädigung; Ansprüche; Gesuch; Scheidungskonvention; Entscheids; Revision; Zusammenhang
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 60AGVE 2002 60 S.196 2002 Verwaltungsgericht 196 [...] 60 Zwangsmassnahme, Abgrenzung freiwillige Medikation/ Zwangsmedikation....Medikation; Behand; Behandlung; Ausgang; Patient; Willen; Zwang; Patienten; Zwangs; Klinik; Verwaltungsgericht; Freiheit; Medikament; Zwangsmass; Zwangsmassnahme; /c/bb; Willensbildung; Drohung; Täuschung; Entscheid; Medikamente; Aussicht; Freiheitsent; Überzeugung; Fürsorgerische; Freiheitsentziehung; Grundrechtsgarantie; ösen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 353Drohung. Art. 29/30 OR. Voraussetzungen, unter denen die Drohung mit einer Strafanzeige einen unter ihrem Eindruck geschlossenen Vertrag einseitig unverbindlich werden lässt (E. 2). Auf blosse Teilunverbindlichkeit kann sich nur die bedrohte Partei berufen (E. 3). Beklagten; Erklärungen; Schuldanerkennung; Drohung; Urteil; Vertrag; Kantonsgericht; Schaden; Schadenersatz; Vorteil; Vorinstanz; Obligationenrecht; Unverbindlichkeit; Vertrages; Bedrohte; Berufung; Anzeige; Teilunverbindlichkeit; Firma; Klage; Feststellungen; Verwaltungsrats; Drohungen
123 III 89Art. 761 OR. Gerichtsstand für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft steht für alle Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit zur Verfügung, insbesondere auch für Klagen gegen die Erben der Verantwortlichen. Gericht; Gerichtsstand; Verantwortlichkeit; Klage; Erben; Gesellschaft; Beklagten; Person; Personen; Verantwortliche; Verantwortlichen; Gerichtsstands; Klagen; Gerichte; Forderung; Personen; Gesetzgeber; Gerichtsstandsvorschrift; Wohnsitz; Vorschrift; Anwendungsbereich; Verwaltung; Urteil; Verwaltungsrat; Bezirksgericht; Auslegung; öglich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2864/2019Direktzahlungen und Ökobeiträgeäche; Weide; Betrieb; Rinder; Tiere; Weidefläche; Bewirtschafter; Wochen; Direktzahlungen; Bundes; Quot;; Geschäftsrisiko; Fläche; Gefahr; Verfügung; Vorinstanz; Tierhaltung; Recht; Landwirtschaft; Bewirtschafterin; Berechnung; Bezug; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Situationsplan; Rechnung
B-4012/2013Accords illicitesRsquo;; Rsquo;a; LCart; Rsquo;en; Rsquo;un; Suisse; Rsquo;au; été; érieur; être; érieure; ;autorité; écis; France; Rsquo;art; étail; étaillant; édit; Rsquo;autorité; écision; étaillants; ériode; çais; édite; éditeur; Rsquo;il; égal; égale; Rsquo;une; èles

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2019.8Demande de révision (art. 40 LOAP et art. 121-129 LTF)Apos;a; Tribunal; édéral; Apos;art; évision; être; énal; édure; Apos;arrêt; écision; Apos;un; Apos;appel; écusation; Apos;une; évention; Gully-Hart; Charles; Goumaz; été; élément; Apos;entraide; Ministère; éposé; Apos;effet; édures; Apos;il; étent; Apos;impartialité; ésident; Demande
SK.2018.34Opposition à une ordonnance pénaleApos;; Apos;a; énal; énale; édure; édé; Apos;un; édéral; Apos;art; Tribunal; être; Apos;ordonnance; Apos;une; évenu; Apos;opposition; Apos;A; Apos;en; écision; érêt; énales; également; Apos;encontre; Grégoire; Mangeat; élai; Troller; Apos;être; Apos;il; étant; Alexander

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kathrin Heim, Tamara WettsteinPraxis zur Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken2020
Trechsel, PiethPraxis Strafprozessordnung2017