LFPr Art. 30 - Objet

Einleitung zur Rechtsnorm LFPr:



Art. 30 LFPr de 2024

Art. 30 Loi fédérale sur la formation professionnelle (LFPr) drucken

Art. 30 Formation continue des fins professionnelles Objet

La formation continue des fins professionnelles a pour but, dans un cadre structuré:

  • a. de renouveler, d’approfondir et de compléter les qualifications professionnelles des participants et de leur permettre d’en acquérir de nouvelles;
  • b. d’améliorer leur flexibilité professionnelle.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2011/180Urteil Schulrecht.Der gestalterische Vorkurs für Erwachsene (Propädeutikum) wird nicht vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) erfasst, sondern stützt sich auf das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) ab. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vorkurs im Anschluss an die Matur absolviert wird. Eine gesetzliche Grundlage, welche es erlauben würde, hierfür die Gebühr in Höhe von Fr. 13'800.-- zu erheben, fehlt (Verwaltungsgericht, B 2011/180). Vorkurs; Recht; Gebühr; Berufs; Weiterbildung; Bundes; Bildung; Beschwerde; Gallen; Interesse; Kanton; Gebühren; Berufsbildung; Hochschule; Matur; Entscheid; Person; Leistung; Grundlage; Matura; Studium; Kunst; Stipendien; Legitimation; Ausbildung; Tochter; Gestaltung; Zugang
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