Code civil suisse (CC) Art. 3

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 3 CC de 2024

Art. 3 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 3 II. Bonne foi

1 La bonne foi est présumée, lorsque la loi en fait dépendre la naissance ou les effets d’un droit.

2 Nul ne peut invoquer sa bonne foi, si elle est incompatible avec l’attention que les circonstances permettaient d’exiger de lui.


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Art. 3 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHHE230075Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Aktien; Recht; Generalversammlung; Handelsregister; Massnahme; Gericht; Verwaltungsrats; Bundesgericht; Urteil; Vertretung; Bundesgerichts; Beschlüsse; Hauptsache; Aktionär; Kantons; Verfügung; Frist; Gesellschaft; Organ; Einträge; Anordnung; Nichtigkeit; Vertretungs; Massnahmen; Mitglied; Rechtsbegehren; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2018/10Entscheid Art. 25 Abs. 1 ATSG. Erlass. Keine Berechtigung, sich auf den guten Glauben zu berufen, wenn zwar das Unrechtsbewusstsein fehlt, der Rechtsmangel aber bei zumutbarer Aufmerksamkeit - bei allerdings erschwerten Umständen - hätte erkannt werden sollen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. April 2019, EL 2018/10). EL-act; Liegenschaft; Ergänzungsleistung; Steuer; Kanton; Verfügung; Berechnung; Glaube; Gallen; Erlass; Glauben; Ergänzungsleistungen; Grundstücks; Bezüger; Leistung; Entscheid; Betrag; Meldepflicht; Sozialversicherungsanstalt; Erbschaft; Durchführungsstelle; Kantons; Grundeigentum; Bezügerin; Leistungen
SGAVI 2018/13Entscheid Art. 25 Abs. 1 ATSG. Gesuch um Erlass der Rückforderung. Der Versicherte hatte eine Frage im Anmeldeformular ausgelassen und der Arbeitslosenkasse nicht von sich aus offengelegt, dass er zuletzt bei seiner Ehefrau angestellt war. In Anbetracht seines Bildungsgrades, seiner Erfahrung mit Belangen der Arbeitslosenversicherung und der besonderen Umstände des letzten Arbeitsverhältnisses ist sein Verhalten als grobfahrlässig zu betrachten, sodass der gute Glaube zu verneinen ist und die Rückforderung nicht erlassen werden kann. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2018, AVI 2018/13). Arbeit; Quot; Glaube; Arbeitslosenentschädigung; Person; Glauben; Arbeitgeberin; Recht; Erlass; Arbeitslosenkasse; Ehegatte; Rückforderung; Vertrag; Anspruch; Entscheid; Leistungen; Apotheke; Ehefrau; Betrieb; Beschwerdeführers; Antrag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 1 (5A_199/2014)Art. 105 Ziff. 4 ZGB; Art. 1 und 2 sowie 7 Abs. 2 SchlT ZGB; Rückwirkung. Der Eheungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB wirkt nicht zurück auf Ehen, welche vor Inkrafttreten dieser Norm geschlossen worden sind (E. 4). ültig; SchlT; Recht; Zusammenhang; Ungültigkeitsgr; Rückwirkung; Ausländer; Umgehung; Eheungültigkeit; Inkrafttreten; Obergericht; Gesetzgeber; Ehenichtigkeitsgr; Urteil; Bestimmungen; Tatsachen; Grundsatz; Vorschrift; Ordre; Botschaft; Scheinehe; Kommentar; Eheschliessung; Zeitpunkt; Eheungültigkeitsgr; Begründung; ührte
140 III 602Rückerstattung von an Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichteten Leistungen, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft stehen (Art. 678 Abs. 2 OR). Offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (E. 4 und 8). Bedeutung des offensichtlichen Missverhältnisses zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft (E. 9) und des bösen Glaubens der Empfänger (E. 10). Gesellschaft; Missverhältnis; Verwaltung; Vorinstanz; Leistung; Leistung; Aktien; Verwaltungsrat; Verkauf; Entschädigung; SPÖRRI; Glaube; Ermessen; MÜLLER; KURER/KURER; Gesellschafts; Gewinnausschüttung; Rückerstattung; Gewinnausschüttungen; Verwaltungsräte; Hinweis; Missverhältnisse; Missverhältnisses; Verkaufspreis; Geschäft; Hinweisen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.80Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Staat; Apos;; Behörde; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Beschwerdekammer; Konten; Erben; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Übersetzung; Unterlagen; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Ersuchen; Bundesgericht; Sachverhalts; Herausgabe; Zusammenhang; Schweiz; Entscheide; Sachen; Eingabe; Erbengemeinschaft
BB.2013.135Einziehung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 320 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Einziehung; Vermögenswert; Vermögenswerte; Apos;; Konto; Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Vermögenswerten; Bundesstrafgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Einstellung; Härte; Urteil; Konten; Delikt; Kunden; Mutter; Hypothek; Verfahrensakten; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Heinz Hausheer, Hans Peter Walter, Kurt Affolter-Fringeli, Urs VogelBerner Zivilgesetzbuch2016