Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 3 StPO vom 2024

Art. 3 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 3 2. Kapitel: Grundsätze des Strafverfahrensrechts Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot

1 Die Strafbehörden achten in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen.

2 Sie beachten namentlich:

  • a. den Grundsatz von Treu und Glauben;
  • b. das Verbot des Rechtsmissbrauchs;
  • c. das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren;
  • d. das Verbot, bei der Beweiserhebung Methoden anzuwenden, welche die Menschenwürde verletzen.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 3 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB190371Fahrlässige KörperverletzungBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerüst; Schacht; Berufung; Unfall; Schachtloch; Urteil; Privatklägers; Abdeckung; Recht; Vorinstanz; Antwort; Staatsanwalt; Verteidigung; Anklage; Staatsanwaltschaft; Aussage; Person; Beweis; Urteils; Gutachten; Bauleiter; Berufungsverfahren; Gericht; Verfahren
    ZHSB180350Bandenmässiger DiebstahlBeschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Aussage; Recht; Anklage; Aussagen; Urteil; Einvernahme; Diebstahl; Berufung; Dossier; Landes; Teilnahme; Freiheitsstrafe; Anklagesachverhalt; Kantons; Halskette; Sinne; Sicherstellung; Verfahren; Mitbeschuldigte; Teilnahmerecht; Diebstahls; Landesverweisung; Asservaten-Nr
    Dieser Artikel erzielt 251 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.19-Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gericht; Diebstahl; Staat; Urteils; Apos; Hausfrieden; Hausfriedensbruch; Täter; Beruf; Berufung; Freiheit; Recht; Diebstahls; Hausfriedensbruchs; Freiheitsstrafe; Verfahren; Gericht; Verfahren; Sicherheit; Schirm; Strasse; Staatsanwaltschaft; Sicherheitshaft; Person; Vorinstanz
    SOVWBES.2018.289Verweigerung der bedingten EntlassungEntlassung; Recht; Vollzug; Beschwerde; Legal; Legalprognose; Urteil; Schweiz; Beschwerdeführers; Alkohol; Vollzug; Urteil; Verhalten; Behörde; Faktor; Delikte; Prognose; Vorinstanz; Therapie; Vorleben; Gericht; Obergericht; Solothurn
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 439 (6B_282/2021)
    Regeste
    Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
    ähig; Urteil; Cannabis; Strassen; Grenzwert; ASTRA; Vorinstanz; Bundesrat; Tatbestand; Täter; VSKV-ASTRA; Strassenverkehr; Bundesgericht; Fahrunfähigkeit; Verordnung; Hinweis; Anklage; Tatbestands; Eventualvorsatz; Hinweisen; Erfolg; Sinne; Substanz; Fahrfähigkeit; Alkohol; Zustand; Grenzwerte
    147 IV 479 (6B_379/2020)
    Regeste
    Art. 70 Abs. 1, 2 und 5, Art. 71 Abs. 1, Art. 322 septies Abs. 1 StGB ; aktive Bestechung; Umfang der Einziehung bei der blossen Beeinflussung von Ermessensentscheiden; Durchgriff. Der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft unterliegt grundsätzlich der Einziehung. Unerheblich ist, dass das durch Korruptionszahlungen begünstigte Rechtsgeschäft eine objektiv legale Leistung zum Inhalt hatte (E. 6.3.2).
    Bestechung; Vertrag; Zahlung; Einziehung; Recht; Vertrags; Petrobras; Bestechungszahlung; Vorinstanz; Gesellschaft; Ermessen; Bestechungszahlungen; Vermögens; Recht; Gesellschaften; Korruption; Ersatz; Ersatzforderung; Vermögenswert; Urteil; Bohrschiff; Rechtsgeschäft; Vermögenswerte; Erlös; Direktor

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2024.35Kanton; Gerichtsstand; Verfahren; Freiburg; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Behörde; Behörden; Beschwerdekammer; Verfahrens; Generalstaatsanwalt; Täter; Verfahren; Körperverletzung; Berner; Bundesstrafgericht; Beurteilung; Anzeige; Schläge; Pfefferspray; Untersuchung; Angriff; Vorwürfe; Mittäter; Recht
    RR.2024.79, RP.2024.21Kanton; Verfahren; Gesuch; Kantons; Mittäter; Gesuchsgegner; Verfahrens; Gerichtsstand; Behörde; Taten; Verfolgung; Behörden; Behörden; Beurteilung; Beschwerdekammer; Waadt; Zuständigkeit; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Oberstaatsanwaltschaft; Übernahme; Täterschaft; Verfahren; Grundsatz; Gerichtsstands; Delikt

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schweizer, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO2020
    - 2. Aufl., Zürich2014