Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 3

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 3 SchKG vom 2024

Art. 3 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 3 Besoldung (1)

Die Besoldung der Betreibungs- und der Konkursbeamten sowie ihrer Stellvertreter ist Sache der Kantone.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 3 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2024/710éveloppement; édical; ’assurée; édicale; Assurance-invalidité; ’assurance-invalidité; édicales; Hypoplasie; ’hypoplasie; écision; ’OAI; énitale; Office; édecin; était; édéral; écembre; ’Office; ’intimé; ’il; évère; écisions; ’OIC; érapie
VD2024/622écision; Assuré; ’assuré; émentaire; ’assurée; émentaires; ’intimée; édé; ’est; OPC-AVS/AI; édéral; étant; énage; éré; écité; èces; édure; étent; ’au; égal; ’insertion; éférence; équences; épens
Dieser Artikel erzielt 305 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 487 (5A_240/2019)Art. 32 Abs. 2, 89 und 97 SchKG; Art. 9 Abs. 2 und 24 VZG; Umfang der Pfändung; Schätzung der zu pfändenden Vermögensstücke. Zuständigkeit zum Vollzug der Pfändung und Grundsätze zur Schätzung von Fahrzeugen und Grundstücken durch Sachverständige (E. 3). Die Pflicht zur Weiterleitung einer Beschwerde gilt auch für die kantonale Aufsichtsbehörde (E. 3.4.5). Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Pfändung; Schätzung; Grundstück; Aufsichtsbehörde; Sachverständige; Fahrzeug; Fahrzeuge; Vorinstanz; Sachverständigen; Vermögenswerte; Grundstückes; Konkurs; Urteil; Betreibungsamtes; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Pfändungsvollzug; Vollzug; Verfahren; Neuschätzung; Zuständigkeit
145 III 374 (5A_280/2019)Art. 30 Abs. 2 SchKG; Bundesgesetz vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (VZEG); Gesuch um Liquidation eines Eisenbahnunternehmens. Anwendungsbereich des VZEG betreffend Eisenbahnunternehmen und Frage der Zuständigkeiten zur Konkurseröffnung und Liquidation (E. 1-5). Eisenbahn; Konkurs; SchKG; Bundesgericht; Liquidation; Gesuch; Zwangsliquidation; Gesuchsgegnerin; Betreibung; Bundesgerichts; Unternehmen; Bundesgesetz; Recht; Eisenbahnverkehr; Eisenbahnunternehmen; Bahnreform; Eisenbahnverkehrsunternehmen; Konkurseröffnung; Verfahren; Pfand; LUCIANI; Eisenbahnen; Gläubiger; Verpfändung; Zwangsvollstreckung; Pfandrecht; Schuldbetreibung; Schifffahrt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2014.9Beschlagnahme; Aufhebung (Art. 267 Abs. 1 StPO).Betreibung; Gericht; Betreibungsamt; Entscheid; Liegenschaft; Kammer; Recht; Grundstücke; Urteil; Massnahme; Vermögenswerte; Bundesstrafgericht; Ersatzforderung; Grundbuchamt; Verfügungsbeschränkung; Konti; Beschlag; Zwangsvollstreckung; Tribunal; Bundesanwaltschaft; Dienst; Urteilsvollzug; Aufhebung; Bremgarten/AG; Anteile; Depots; ändet