Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Art. 2a

Zusammenfassung der Rechtsnorm BetmG:



Das schweizerische Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln in der Schweiz gemäss internationalem Drogenkontrollrecht. Es umfasst Regelungen zu Anbau, Herstellung, Handel, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln sowie Strafen bei Verstössen. Das Gesetz beinhaltet auch Vorschriften zur medizinischen Verwendung von Betäubungsmitteln und zur Suchtprävention mit dem Ziel, den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu bekämpfen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Art. 2a BetmG vom 2023

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Art. 2a (1) Verzeichnis

Das Eidgenössische Departement des Innern führt ein Verzeichnis der Betäubungsmittel, der psychotropen Stoffe sowie der Vorläuferstoffe und der Hilfschemikalien. Es stützt sich hierbei in der Regel auf die Empfehlungen der zuständigen internationalen Organisationen.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. März 2008, in Kraft seit 1. Juli 2011 (AS 2009 2623; 2011 2559; BBl 2006 8573, 8645).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 2a Betäubungsmittelgesetz (BetmG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZSTK 2019 80mehrfache Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das BetmG, mehrfachevorsätzliche Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, vorsätzlicheevtl. fahrlässige Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohneBewilligung, etc.Beschuldigte; U-act; Beschuldigten; Zimmer; Urteil; Anklage; Sinne; Ausländer; Aussage; Ausweis; Kanton; Räumlichkeiten; KG-act; Schwyz; Fenster; Algerier; Widerhandlung; Bewilligung; Hanfindooranlage; Zeugin; Verfügung; Betäubungsmittel; Vorinstanz; Person; Ausweise

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2015.70 (AG.2015.820)EinstellungsverfügungEinstellung; BetmG; Staatsanwaltschaft; Einstellungsverfügung; Verfahren; Verfahren; Verfahrens; Betäubungsmittel; Beschwerde; Verwarnung; Betäubungsmittelgesetz; Sachverhalt; Hanfsamen; Entscheid; Begründung; Urteil; Verfügung; Anforderungen; Kostenauflage; Betäubungsmittelgesetzgebung; Befehl; Verfahrenseinstellung; Über; Einzelgericht; Basel; Verfahrens; Sachverhalts; Rechtsmittel
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4351/2016ZölleEinziehung; Bundes; Recht; Gericht; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Kratom; Massnahme; Vernichtung; Verfahrens; Vorinstanz; Zollverwaltung; Verbindung; Urteil; VStrR; Verwaltungs; Sinne; Vermögenswerte; Beschlagnahme; Behörde; Kratoms; Grundlage; Gericht; Entscheid; Bundesgesetz