StPO Art. 298b - Voraussetzungen

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 298b StPO vom 2024

Art. 298b Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 298b Voraussetzungen

1 Die Staatsanwaltschaft und, im Ermittlungsverfahren, die Polizei können eine verdeckte Fahndung anordnen, wenn:

  • a. der Verdacht besteht, ein Verbrechen oder Vergehen sei begangen worden; und
  • b. die bisherigen Ermittlungs- oder Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.
  • 2 Hat eine von der Polizei angeordnete verdeckte Fahndung einen Monat gedauert, so bedarf ihre Fortsetzung der Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 298b Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB160457Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und WiderrufBeschuldigte; Polizei; Beschuldigten; Ermittlung; Urteil; Staatsanwalt; Verfahren; Recht; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Berufung; Fahndung; Untersuc; Untersuchung; Scheinkauf; Beweis; Bezirksgericht; Verteidigung; Prozessordnung; Anordnung; Tatverdacht; Schweizerische; Verdacht; Untersuchungs; Dispositiv; Bezirksgerichts; Ermittlungsverfahren; Bundes; Kanton; Gericht
    ZHSB160065Drohung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Polizei; Privatkläger; Vorinstanz; Aussage; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Lenker; Sinne; Verfahren; Aussagen; Ermittlung; Beweis; Berufung; Fahndung; Tatverdacht; Drohung; Einvernahme; Schein; Urteil; Person; Anordnung; Betäubungsmittel; Gericht; Recht; ätig

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSVD.2020.245 (AG.2021.114)Verfügung vom 22. August 2020 (BGer-Nr. 2C_329/2021 vom 21. September 2021)Rekurrentin; Rekurs; Gericht; Entscheid; Recht; Entsendung; Interesse; Verfahren; Verwaltungsgericht; Basel; Umstände; Arbeit; Hauptsache; Wullschleger; Verfügung; Meldung; Rekursbegründung; Rekursverfahren; Rechtsschutzinteresse; Verfahren; Einsätze; Kostenentscheid; Wullschleger/Schröder; Gericht; Über; Stellenantritt; Rekurses; Bundesgericht; Kanton; ürdig
    BSSB.2018.103 (AG.2019.387)versuchter Betrug und versuchte GeldwäschereiBerufung; Berufungskläger; Täter; Gericht; Über; Betrug; Recht; Schweiz; Delikt; Akten; Urteil; Polizei; Person; Betrugs; Anklage; Berufungsklägers; Geldwäscherei; Landes; Recht; Übergabe; Berufungsverhandlung; Opfer; Delikts; Verfahren; Sachverhalt; Freiheitsstrafe
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