Art. 296 Öffentliche
Bekanntmachung (1)
Die Bewilligung der Stundung wird durch das Nachlassgericht öffentlich bekannt gemacht und dem Betreibungs-, dem Handelsregister- und dem Grundbuchamt unverzüglich mitgeteilt. Die Nachlassstundung ist spätestens zwei Tage nach Bewilligung im Grundbuch anzumerken.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160042 | Verzicht auf eine Publikation der provisorischen Stundung. | Stundung; SchKG; Provisorische; Aufschiebende; Definitive; Aufschiebenden; Publikation; Provisorischen; Lassstundung; Beschwerde; Erteilung; Verzicht; Stundung; Massnahme; Definitiven; Vorinstanz; Wäre; Schuldnerin; Gericht; Bekanntmachung; Maximale; Verlängerung; Ausgeschlossen; Antrag; Abzuweisen; Wäre; Beschwerdeführerin; SchKG; Publiziert; Gewährt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 226 (5A_827/2019) | Regeste Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). | SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Provisorischen; Sanierung; Sachwalter; Beschwerdeführer; Lassstundung; Beschwerdeführerin; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Anlagevermögen; Lassgerichts; Lassvertrag; Ermächtigungsentscheid; Verfügung; Sachwalters; Definitiven |
131 V 454 | Art. 53 und 58 AVIG: Insolvenzentschädigung bei Nachlassstundung. Die Frist für die Anmeldung des Insolvenzentschädigungsanspruchs beginnt bereits im Zeitpunkt der Veröffentlichung der provisorischen Nachlassstundung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die in diesem Sinn vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) abgefasste Weisung "Nachlassstundung - Insolvenzentschädigung (IE)", AM/ALV-Praxis 2002/3 Blatt 7/1, ist gesetzeskonform. (Erw. 6 und 7) | Lassstundung; Provisorisch; Insolvenz; Insolvenzentschädigung; Provisorische; SchKG; Definitive; Provisorischen; Arbeitnehmer; Lassvertrag; Anspruch; Definitiven; Konkurs; Frist; Arbeitslosenversicherung; öffentlich; Veröffentlichung; Nachlassstundung; Beschwerdegegnerin; Fassung; Anspruchs; Fälle; Zeitpunkt; Weisung; Kapitel; Bewilligung; Arbeitgeber; Teilrevision; Lassvertrags; Maximal |