StGB Art. 295 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 295 StGB vom 2024

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Art. 295 Missachtung von Bewährungshilfe oder Weisungen (1)

Wer sich der vom Gericht oder den Vollzugsbehörden angeordneten Bewährungshilfe entzieht oder die vom Gericht oder den Vollzugsbehörden erteilten Weisungen missachtet, wird mit Busse bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 13. Dez. 2013 über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot, in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 2055; BBl 2012 8819).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 295 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Gutachten; Freiheit; Sinne; Privatkläger; Urteil; Gericht; Freiheitsstrafe; Berufung; Recht; Anordnung; Kokain; Delikt; Verteidigung; Gutachter; Berufungsverfahren; Täter; Staatsanwalt; Fahrzeug

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.201 (AG.2021.179)bedingte Entlassung aus dem Massnahmenvollzug, WeisungenRekurrent; Entlassung; Weisung; Vollzug; Rekurrenten; Massnahme; Vollzugs; Entscheid; Probezeit; Gericht; Weisungen; Vollzugsbehörde; Massnahmenvollzug; Wohnen; Beurteilung; Rekurs; Über; Alkohol; KoFako; Johannsen; Vorinstanz; Freiheit; ünstige
BSVD.2018.3 (AG.2018.335)Verweigerung der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug (Art. 82 StGB)Rekurrent; Alkohol; Rekurrenten; Rekurs; Weisung; Gutachten; Massnahme; Gericht; Massnahmen; Weisungen; Vollzug; Recht; Alkoholkonsum; Entscheid; Rekursbegründung; Konsum; Justiz; Eingabe; Rekursverfahren; Abteilung; Basel; Alkoholabstinenz; Bedürftigkeit; Parteien; Massnahmenvollzug; Entlassung; Gutachter; Kontrolle
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