Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 293b

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 293b SchKG vom 2025

Art. 293b Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 293b Provisorischer Sachwalter (1)

1 Zur näheren Prüfung der Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages setzt das Nachlassgericht einen oder mehrere provisorische Sachwalter ein. Artikel 295 gilt sinngemäss.

2 In begründeten Fällen kann von der Einsetzung eines Sachwalters abgesehen werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 293b Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160030NachlassstundungSachwalter; Frist; Sachwalterin; Gericht; Lassstundung; Kostenvorschuss; Vorinstanz; Konkurs; Entscheid; Hinwil; Darlehen; Bezirksgericht; Urteil; Honorar; Rechtsanwalt; Vorschuss; Stundung; Verfahren; Zustellung; Sanierung; Sachwalters; Gläubiger; Schweiz; Bezirksgerichts; Kanton
VDFaillite/2019/18-été; ésident; Affaire; éancier; éposé; ésidente; Affaires; épens; Administration; éponse; Audience; èces; éanciers; Office; érant; êté; Arrondissement; écision; érante; élai; êtés; Président; édéral; ésenté
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