Art. 293 LP de 2024
Art. 293 Sursis concordataire
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Art. 293 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS140257 | Aussetzen des Konkursentscheides | Schuldner; Antrag; SchKG; Konkurseröffnung; Antragsteller; Obergericht; Schuldnerin; Lassgericht; Gläubiger; Amtes; Beschwerdeverfahren; Sanierung; Akten; Beschwerdeinstanz; Drittgläubiger; Gesuch; Massnahmen; Sinne; Verfahren; Überweisen; Konkursgerichte; Verfahrens; Ausfällung; Beschwerdeentscheids; Lassstundung; Urteil |
VD | Faillite/2021/11 | ’il; Assainissement; ’assainissement; èces; édure; élai; écision; évrier; était; Audience; ’audience; écembre; éposé; ésident; édéral; érêt; ’était; Octroi; ébiteur; éancier; Office; Existe; Arrondissement |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170001 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil eines Bezirksgerichts | Aufsicht; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Rechtsmittel; Obergerichts; Verwaltungskommission; Urteil; Verfahren; Gläubiger; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Sachwalterin; Rekurs; Kantons; Beschwerdegegner; Hinwil; SchKG; Bezirksgericht; Lassvertrag; Lassrichterin; Hauser/Schweri/Lieber; Geschäfts-Nr; Oberrichterin; Justizperson; Gerichtsschreiberin; Heuberger; Golta |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 III 137 (5A_169/2023) | Regeste Art. 295b SchKG ; Verlängerung der Stundung. Nur der Sachwalter ist berechtigt, beim Nachlassgericht einen Antrag gemäss Art. 295b SchKG zur Verlängerung der definitiven Stundung zu stellen. Wird vor Ablauf der bewilligten Stundungsdauer kein Verlängerungsantrag gestellt, zieht dies die Konkurseröffnung nach sich (E. 3 und 4). | SchKG; Stundung; Verlängerung; Sachwalter; Antrag; Lassstundung; Sachwalters; Konkurs; Gläubiger; Schuldner; Lassgericht; Kantons; Urteil; Kantonsgericht; Entscheid; BAUER/LUGINBÜHL; Stundungsdauer; Wortlaut; Lassverfahren; Verlängerungsantrag; Verfahren; Schuldbetreibung; Regelung; Appenzell; Ausserrhoden; Obergericht; Auffassung; Sanierung; Bundesgesetz; Zusammenhang |
147 III 226 (5A_827/2019) | Regeste Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). | SchKG; Stundung; Lassgericht; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Sachwalter; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; HUNKELER; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassgerichts; Anlagevermögen; Lassvertrag; Ermächtigungsentscheid; Verfügung; Sachwalters; Antrag; Lassvertrages; Bewilligung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3571/2012 | (Teil-)Liquidation von Vorsorgeeinrichtungen | Verteilplan; Vorsorge; Vorinstanz; Recht; Quot;; Vorsorgeeinrichtung; B-act; Verfügung; Bundes; Stiftung; Betrieb; Destinatäre; Aufsicht; Vorsorgeeinrichtungen; Betriebstreue; Verteilung; Gesamt; Gesamtliquidation; Aufhebung; Genehmigung; Aufsichtsbehörde; Ermessen; Experten; Auszahlung; Verteilplans |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Staehelin | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II | 2021 |