Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 292 ZGB vom 2024
Art. 292 III. Sicherstellung (1)
Vernachlässigen die Eltern beharrlich die Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht, oder ist anzunehmen, dass sie Anstalten zur Flucht treffen oder ihr Vermögen verschleudern oder beiseite schaffen, so kann das Gericht sie verpflichten, für die künftigen Unterhaltsbeiträge angemessene Sicherheit zu leisten.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 ([AS 1977 237]; [BBl 1974 II 1]).
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Art. 292 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220005 | Ehescheidung (Schuldneranweisung/Rechtsverweigerung) | Schuldner; Unterhalt; Schuldneranweisung; Recht; Vorinstanz; Anweisung; Berufung; Entscheid; Verfügung; Gericht; Partei; Beklagten; Verfahren; Gesuch; Parteien; Künftige; Drittschuldner; Arbeitgeber; Bezug; Unterhaltsverpflichteten; Massnahme; Sinne; Gerin; Vollstreckung; Ehegatten; Bringe; Vorsorgliche; Massnahmen; Aufl |
ZH | LZ190009 | Unterhalt | Unterhalt; Berufung; Beklagten; Tochter; Anschlussberufung; Partei; Parteien; Vorinstanz; Einkommen; Unentgeltliche; Gerin; Verfahren; Gericht; Ziffer; Berufungsverfahren; Unterhaltsbeiträge; Besuch; Anschlussberufungsbeklagte; Unterhaltspflicht; Bezahle; Hinaus; Monatlich; Dispositiv; Hypothetisch; Finanziell; Monats; Anschlussberufungsbeklagten; Entschädigung; Berufungskläger; Ttmm |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2019 34 | I. Zivilrecht (Zivilgesetzbuch) A. Familienrecht 34 Art. 276 Abs. 2 und 289 Abs. 2 ZGB | |
AG | AGVE 2011 46 | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 179 2011 Sozialhilfe 179 [...] 46 Inkassohilfe für Kindesunterhaltsansprüche Die... | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 177 (5A_399/2016) | Art. 286 Abs. 2, Art. 289 Abs. 2 und Art. 293 Abs. 2 ZGB; Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen nach kantonalem öffentlichem Recht; Legalzession; Passivlegitimation im Abänderungsprozess. Will der Pflichtige seine Unterhaltsschuld herabsetzen oder aufheben lassen, so hat er das Kind (resp. dessen Vertreter) und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen (E. 6). | Unterhalt; Gemeinwesen; Recht; Herabsetzung; Kindes; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Unterhaltspflicht; Bevorschusst; Bevorschussen; Bevorschussung; Passivlegitimation; Unterhaltspflichtige; Gemeinwesens; Abänderung; Bevorschussende; Monatlich; Stadt; Rechtshängigkeit; Herabsetzungsklage; Legalzession; Interesse; Resp; Aufhebung; Passivlegitimiert; Subrogation; Unterhaltspflichtigen; Klage; Unterhaltsbeitrag; Berufung |
142 III 197 (5A_400/2015) | Art. 298 Abs. 1, Art. 298b Abs. 2 und Art. 298d Abs. 1 ZGB; alleinige elterliche Sorge. Die gemeinsame elterliche Sorge setzt einen informationellen und einen gewissen physischen Zugang des anderen Elternteils zum Kind sowie ein Mindestmass an Übereinstimmung zwischen den Elternteilen im Bezug auf die Kinderbelange voraus (E. 3.5). Sanktionsgedanken gegen einen nicht kooperierenden Elternteil dürfen bei der Sorgerechtsentscheidung keine Rolle spielen (E. 3.7). | Sorge; Gerecht; Sorgerecht; Elterliche; Kindes; Eltern; Gemeinsame; Vater; Sorgerechts; Beschwerde; Entscheid; Elternteil; Beiständin; Kindeswohl; Mutter; Urteil; Tochter; Besuchsrecht; Elterlichen; Beschwerdeführer; Wäre; Recht; Alleinzuteilung; Pflicht; Blockade; Alleinsorge; Alleinige; Kooperation; Ausübung; Zugang |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Peter Breitschmid | Basler Kommentar, 2. A. | 2002 |