Strafgesetzbuch (StGB) Art. 292

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 292 StGB vom 2025

Art. 292 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 292 Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen

Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 292 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV230005VollstreckbarerklärungGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vollstreckbarerklärung; Vollstreckung; Entscheid; Massnahme; Sicherung; Zuständigkeit; Sicherungs; LugÜ-; Exequatur; Beschwer; Sicherungsmassnahme; Gesuchstellerinnen; Schweiz; LugÜ-Hofmann/; Zwang; LugÜ-Hofmann/Kunz; Sicherungsmassnahmen; Zwangs; Urteil; Zwangsvollstreckung; Exequaturverfahren; Massnahmeentscheid; Vorinstanz
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht
Dieser Artikel erzielt 1317 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140005AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Recht; Eingabe; Entscheid; Verfahren; Obergericht; Gericht; Verfahren; Urteil; Rechtsmittel; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Aufsichtsbehörde; Bezirksgerichts; Verfahrens; Begründung; Obergerichts; Verfahrens; Berufung; Protokoll; Frist; Kantons; Gerichtsschreiber; Hauser/Schweri/Lieber; Anzeige; Beschwerdeführers; Sinne
ZHVB120016Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid Recht; Beschwerde; Verfahren; Gemeindeammann; Entscheid; Urteil; Obergericht; Horgen; Aufsicht; Gericht; Pächter; Gemeindeammannamt; Ausweisung; Wohnhaus; Zivil; Mietgericht; Verfahrens; Assek; Kanton; Kantons; Assek-Nr; Vorinstanz; Vollstreckung; Aufsichtsbeschwerde; Einzelgericht; Rechtskraft; Bezirksgericht; Verpächter; Strasse
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 V 441 (8C_752/2013)Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der Arbeitslosenkasse nicht pro rata temporis auf den Zeitraum des innerhalb einer Kontrollperiode (Kalendermonat) zustehenden Arbeitslosentaggeldanspruchs umgerechnet werden. Eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des betreibungsrechtlich fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes ist nicht rechtens (E. 3). Existenzminimum; SchKG; Betreibungs; Arbeitslosenkasse; Existenzminimums; Arbeitslosenentschädigung; Betrag; Zwangsvollstreckung; Arbeitslosenversicherung; Betreibungsamt; Schuldner; Kalendermonat; Leistungen; Abzug; Konkurs; Zwangsvollstreckungsbehörde; Lohnpfändung; Verfügung; Verwaltung; Höhe; Einkommen; Arbeitslosentaggeld; Pfändung; Bruttotaggeld; Vorinstanz; ürde
124 IV 64Art. 199 StGB (unzulässige Ausübung der Prostitution); Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen); § 328c StPO/ZH (Androhung der Ungehorsamsstrafe für den Fall der Wiederholung einer bloss mit Busse bedrohten Übertretung); Widerhandlung gegen den Beschluss des Zürcher Stadtrates über die Strassenprostitution. Art. 199 StGB droht als Blankettstrafnorm bundesrechtlich einheitlich Haft oder Busse für Widerhandlungen gegen kantonale und kommunale Vorschriften über die Ausübung der Prostitution im Sinne dieser Bestimmung an. Art. 199 StGB erfasst auch Widerhandlungen gegen Vorschriften, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits bestanden haben (E. 2). Soweit der Beschluss des Zürcher Stadtrates Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung der Prostitution enthält, fallen Zuwiderhandlungen unter den Anwendungsbereich von Art. 199 StGB (E. 4c). Verfügung; Vorschrift; Vorschriften; Stadt; Prostitution; Ungehorsam; Busse; Ausübung; Ungehorsams; Sinne; Stadtratsbeschluss; Strassen; Strassenprostitution; Kanton; Richter; Zuwiderhandlung; Wiederholung; Übertretung; Zürcher; Kantone; Zuwiderhandlungen; Wiederholungsfall; Stadtratsbeschlusses; Überweisung; Bestrafung; Drohung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1575/2017BahninfrastrukturPlangenehmigung; Vorinstanz; Verfügung; Installations; Eisenbahn; Verfahren; Recht; Bahnhof; Eisenbahnanlage; Einsprache; Erlenbach; Anlage; Parteien; Recht; Urteil; Beschwerdegegner; Parteientschädigung; Plangenehmigungsgesuch; Verfügungsdispositiv; Projekt; Entschädigung; Installationsplatz; Baute; Lärm; Plangenehmigungsverfahren; Sinne; Bewilligung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Flachsmann Kommentar StGB2013
Andreas Donatsch 19. Aufl. 2013