
Art. 290 Midada dal proprietari
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 290 Midada dal proprietari
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZF-08-18 | Anfechtung einer Kündigung | Berufung; Recht; Vertrag; Gesellschaft; Confiserie; Pacht; Geschäft; Vertretung; Liegenschaft; Berufungsbeklagten; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Pachtvertrag; Geschäfts; Vertrags; Urteil; Verwaltungsrat; Rechtsanwalt; Vertrages; Bezirks; Klage; Interesse; Verpachtung; Plessur; Vertretungsbefugnis; Generalversammlung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 Ib 148 | Umfang der Enteignung von Rechten des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstückes. Der Pächter eines für öffentliche Zwecke beanspruchten Grundstücks kann sich im enteignungsrechtlichen Entschädigungsverfahren nur insoweit auf ein Pachterstreckungsrecht berufen, als ihm dieses gegenüber dem Verpächter zugestanden hätte. | Pacht; Pächter; Entschädigung; Recht; Enteignung; Verpächter; Grundstück; Pachtdauer; Zweck; Zwecke; Erstreckung; Pächters; Rechte; Bundesgesetz; Schaden; Anspruch; Pachtvertrag; Pachtverhältnis; Pachterstreckung; Enteigner; Vertrag; Schätzungskommission; Bundesgesetzes; Ertragsausfall; Mieter; Zeitpunkt; Bundesrat; äuerlichen |
107 II 411 | Art. 47 Abs. 3 OG. Art. 2 Abs. 2 OR. 1. Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit einer Hauptklage, die den Streitwert von Art. 46 OG nicht erreicht (E. 1). 2. Ergänzung des Vertrages durch den Richter. Die Natur des Geschäftes kann eine vorausgehende Kündigung des Vertragsverhältnisses erfordern. Bestimmung der den konkreten Verhältnissen angemessenen Kündigungsfrist (E. 7-9). | Vertrag; Kündigung; Widerklage; Vertrages; Kündigungsfrist; Obergericht; Berufung; Hauptklage; Kiesgrube; Beklagten; Grundeigentümer; Recht; Berger; Urteil; Vorinstanz; Grundstück; Interesse; Ablagerung; Parteien; Vereinbarung; Eigentümer; Zürcher; Lichtkreis; Ergänzung; Richter; Natur; Grube |