DO Art. 290 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 290 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 290 Midada dal proprietari

Il dretg da locaziun (art. 261–261b) vala confurm al senn en cas da:

  • a. alienaziun da l’object da fittanza;
  • b. concessiun da dretgs reals limitads vi da l’object da fittanza;
  • c. prenotaziun da la relaziun da fittanza en il register funsil.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 290 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRZF-08-18Anfechtung einer KündigungBerufung; Recht; Vertrag; Gesellschaft; Confiserie; Pacht; Geschäft; Vertretung; Liegenschaft; Berufungsbeklagten; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Pachtvertrag; Geschäfts; Vertrags; Urteil; Verwaltungsrat; Rechtsanwalt; Vertrages; Bezirks; Klage; Interesse; Verpachtung; Plessur; Vertretungsbefugnis; Generalversammlung

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    119 Ib 148Umfang der Enteignung von Rechten des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstückes. Der Pächter eines für öffentliche Zwecke beanspruchten Grundstücks kann sich im enteignungsrechtlichen Entschädigungsverfahren nur insoweit auf ein Pachterstreckungsrecht berufen, als ihm dieses gegenüber dem Verpächter zugestanden hätte. Pacht; Pächter; Entschädigung; Recht; Enteignung; Verpächter; Grundstück; Pachtdauer; Zweck; Zwecke; Erstreckung; Pächters; Rechte; Bundesgesetz; Schaden; Anspruch; Pachtvertrag; Pachtverhältnis; Pachterstreckung; Enteigner; Vertrag; Schätzungskommission; Bundesgesetzes; Ertragsausfall; Mieter; Zeitpunkt; Bundesrat; äuerlichen
    107 II 411Art. 47 Abs. 3 OG. Art. 2 Abs. 2 OR. 1. Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit einer Hauptklage, die den Streitwert von Art. 46 OG nicht erreicht (E. 1). 2. Ergänzung des Vertrages durch den Richter. Die Natur des Geschäftes kann eine vorausgehende Kündigung des Vertragsverhältnisses erfordern. Bestimmung der den konkreten Verhältnissen angemessenen Kündigungsfrist (E. 7-9). Vertrag; Kündigung; Widerklage; Vertrages; Kündigungsfrist; Obergericht; Berufung; Hauptklage; Kiesgrube; Beklagten; Grundeigentümer; Recht; Berger; Urteil; Vorinstanz; Grundstück; Interesse; Ablagerung; Parteien; Vereinbarung; Eigentümer; Zürcher; Lichtkreis; Ergänzung; Richter; Natur; Grube