Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 29 StPO vom 2024
Art. 29 Zuständigkeit beim Zusammentreffen mehrerer Straftaten Grundsatz der Verfahrenseinheit
1 Straftaten werden gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn:a. eine beschuldigte Person mehrere Straftaten verübt hat; oderb. Mittäterschaft oder Teilnahme vorliegt.
2 Handelt es sich um Straftaten, die teilweise in die Zuständigkeit des Bundes fallen oder die in verschiedenen Kantonen und von mehreren Personen begangen worden sind, so gehen die Artikel 25 und 33–38 vor.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 29 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU230065 | Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung | Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Digten; Beschuldigten; Demonstration; Vorinstanz; Personen; Urteil; Unbewilligte; Bewilligten; Unbewilligten; Verfahren; Lautsprecher; Platz; Recht; Polizeiliche; -platz; Verordnung; Bezirk; Gericht; Klagt; Sinne; Bundes; Lautsprecherdurchsage; Berufungsbeklagte; Befehl; Einsprecherin; Entschädigung |
ZH | SU230064 | Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung | Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Digten; Beschuldigten; Demonstration; Vorinstanz; Urteil; Personen; Unbewilligte; Verfahren; Lautsprecher; Bewilligten; Unbewilligten; Platz; Recht; Polizeiliche; Verordnung; Bezirk; Gericht; -platz; Sinne; Bundes; Lautsprecherdurchsage; Klagt; Befehl; Einsprecherin; Entschädigung; Polizeilichen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.86 (AG.2021.299) | A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere Körperverletzung | |
BS | BES.2020.222 (AG.2021.219) | Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche Verbeiständung | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schaft; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschuldigte; Schuldunfähig; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Ordentliche; Gericht |
146 IV 164 (1B_573/2019) | Regeste Art. 9 Abs. 2 StGB , Art. 3 Abs. 2 JStG , Art. 29 Abs. 1 StPO , Art. 11 JStPO ; Zuständigkeit des Jugendgerichts. Die Rechtsprechung anerkennt Ausnahmen von der Anwendung des Art. 3 Abs. 2 vierter Satz JStG (darunter die Schwere der neuen Straftat und/oder der Stand des Jugendstrafverfahrens). Diese Ausnahmen erlauben es, die (für Erwachsenenstraffälle zuständige) Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung von nach der Vollendung des 18. Altersjahres begangene Straftaten zu befassen, selbst wenn bereits ein Verfahren vor dem Jugendgericht hängig ist. Entsprechende Gründe erlauben es demgegenüber der Jugendstrafjustiz nicht, sich der Verfolgung von Straftaten zu entledigen, die vor Vollendung des 18. Altersjahres begangen worden sind und wofür das Gesetz ausschliesslich die Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit (im Zeitpunkt ihrer Befassung mit dem Fall) vorsieht (E. 2.3). | Procédure; Mineurs; Pénal; DPMin; Commis; Infraction; Pénale; Cause; Public; Juridiction; Ministère; Infractions; Après; Droit; Ordinaire; Cette; Pmin_; Faits; Instruction; Phrase; PPMin; Prévenu; Celle; Cours; Avant; Faveur; D'une; Dessaisi; être; Consid |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4941/2014 | Post- und Fernmeldeüberwachung | Recht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Richt; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Aufbewahrung; Verkehr; Schutz; Fernmeldeverkehr; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; "; Grundrecht; Gespeichert; Gesetzlich |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.61 | | Kanton; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Verfahren; Generalstaatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Akten; Kantons; Kantone; Verfahrens; Meinungsaustausch; Mitt?ter; Solothurn; Verfahren; Beschwerdekammer; Beschuldigte; Kantonen; Untersuchungshaft; Gesuchsteller; Verfahrensakten; Verfolgung; Staatsanwaltschaften; Gerichtsstands; Beschuldigten; Sammelverfahren; Bundesstrafgerichts; Basel-Landschaft; Person |
BG.2022.8 | | Kanton; Kantons; Solothurn; Gerichtsstand; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Basel-Landschaft; Verfahrens; Verfolgung; Zust?ndig; Gerichtsstands; Filter; Hinzuf?gen; ?ffnen; Verfahrensakten; Beurteilung; Beschuldigte; Person; Taten; Beschuldigten; T?ter; Entscheid; Entscheide; Zust?ndigkeit; Gesetzlich; Kantone; Diebstahl; Ver?bt; Delikt; Beh?rden |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
NIKLAUS SCHMID | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar | 2009 |