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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 29 StPO vom 2024

Art. 29 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 29 Zuständigkeit beim Zusammentreffen mehrerer Straftaten Grundsatz der Verfahrenseinheit

1 Straftaten werden gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn:

  • a. eine beschuldigte Person mehrere Straftaten verübt hat; oder
  • b. Mittäterschaft oder Teilnahme vorliegt.
  • 2 Handelt es sich um Straftaten, die teilweise in die Zuständigkeit des Bundes fallen oder die in verschiedenen Kantonen und von mehreren Personen begangen worden sind, so gehen die Artikel 25 und 33–38 vor.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 29 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSU230064Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungBeschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Beschuldigten; Demonstration; Vorinstanz; Urteil; Personen; Verfahren; Lautsprecher; Recht; Verordnung; Bezirk; Gericht; -platz; Sinne; Bundes; Lautsprecherdurchsage; Befehl; Einsprecherin; Entschädigung; Sachverhalt; Berufungsbeklagte; Widerhandlung; -Verordnung; Verteidigung; Lautsprecherdurchsagen; Mitstreiter; Teilnehmer
    ZHSU230065Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungBeschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Beschuldigten; Demonstration; Vorinstanz; Personen; Urteil; Verfahren; Lautsprecher; Recht; -platz; Verordnung; Bezirk; Gericht; Sinne; Bundes; Lautsprecherdurchsage; Berufungsbeklagte; Befehl; Einsprecherin; Entschädigung; Sachverhalt; Kollege; Widerhandlung; -Verordnung; Verteidigung; Lautsprecherdurchsagen; Kollegen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2022.93-Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Hände; Richt; Handy; Urteil; Hotel; Aussagen; Kontakt; Staat; Einvernahme; Apos; Geschädigte; Angst; Zeugin; Hotelzimmer; Berufung; Freiheit
    GLOG.2018.00067-Beschuldigte; Ordner; Beschuldigten; U-act; Staats; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Einbruch; Netstal; Täter; Person; Fragen; Aussage; Einstellung; Ehefrau; Aussagen; Werkzeug; Glarus; Verfahrens; Recht; Kanton; Einstellungsverfügung; Anklage; Personen; Polizei; ürzten
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 93 (6B_360/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
    Verfahren; Verfahren; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Schuldunfähigkeit; Recht; Urteil; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Anklage; BOMMER; Massnahmeverfahren; Totenfriedens; Gericht
    146 IV 164 (1B_573/2019)
    Regeste
    Art. 9 Abs. 2 StGB , Art. 3 Abs. 2 JStG , Art. 29 Abs. 1 StPO , Art. 11 JStPO ; Zuständigkeit des Jugendgerichts. Die Rechtsprechung anerkennt Ausnahmen von der Anwendung des Art. 3 Abs. 2 vierter Satz JStG (darunter die Schwere der neuen Straftat und/oder der Stand des Jugendstrafverfahrens). Diese Ausnahmen erlauben es, die (für Erwachsenenstraffälle zuständige) Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung von nach der Vollendung des 18. Altersjahres begangene Straftaten zu befassen, selbst wenn bereits ein Verfahren vor dem Jugendgericht hängig ist. Entsprechende Gründe erlauben es demgegenüber der Jugendstrafjustiz nicht, sich der Verfolgung von Straftaten zu entledigen, die vor Vollendung des 18. Altersjahres begangen worden sind und wofür das Gesetz ausschliesslich die Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit (im Zeitpunkt ihrer Befassung mit dem Fall) vorsieht (E. 2.3).
    édure; énal; DPMin; énale; Ministère; Pmin_; PPMin; évenu; être; ément; été; Instruction; édures; Procureur; éparée; étent; édéral; Message; écision; énéral; était; étence; République; Genève; Tribunal; Ensemble; Autorité; égard; Unité; Applique

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungDaten; Recht; Randdaten; Überwachung; Recht; Fernmelde; BÜPF; Anbieter; Anbieterin; Urteil; Speicherung; Anbieterinnen; Bundes; Person; Richt; Vorinstanz; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Quot;; Grundrecht; Fernmeldeverkehrs; Datenschutz; Beschwer; Telekommunikation

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2024.79, RP.2024.21Kanton; Verfahren; Gesuch; Kantons; Mittäter; Gesuchsgegner; Verfahrens; Gerichtsstand; Behörde; Taten; Verfolgung; Behörden; Behörden; Beurteilung; Beschwerdekammer; Waadt; Zuständigkeit; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Oberstaatsanwaltschaft; Übernahme; Täterschaft; Verfahren; Grundsatz; Gerichtsstands; Delikt
    BG.2024.50, BP.2024.83Kanton; Gericht; Gerichtsstand; Gerichtsstands; Verfahren; Staatsanwalt; Verfahren; StA/BZ; Staatsanwaltschaft; Kantons; Anfrage; Befehl; Gerichtsstandsanfrage; Behörden; Berner; Verfahrens; Gerichtsstandsverfahren; Bundesstrafgericht; GStA/BE; Bundesstrafgerichts; Verfolgung; Kantone; Taten; Behörde; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaften

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Hans, Schmid, Fingerhuth, Hansjakob, Lieber 2. Aufl., Zürich2014
    -Basler Kommentar zur StPO und JStPO2014