OR Art. 29 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 29 OR vom 2025

Art. 29 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 29 Furchterregung 1. Abschluss
des Vertrages

1 Ist ein Vertragschliessender von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages bestimmt worden, so ist der Vertrag für den Bedrohten unverbindlich.

2 Ist die Drohung von einem Dritten ausgegangen, so hat, wo es der Billigkeit entspricht, der Bedrohte, der den Vertrag nicht halten will, dem anderen, wenn dieser die Drohung weder gekannt hat noch hätte kennen sollen, Entschädigung zu leisten.


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Art. 29 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210396NichtanhandnahmeStaat; Recht; Staatsanwaltschaft; Schlichtungsgesuch; Beschwerdegegner; Äusserung; Entschädigung; Äusserungen; Nichtanhandnahme; Sinne; Verfahren; Rechtfertigungsgr; Bundesgericht; Management-Entschädigung; Vereinbarung; Beschwerdeführers; Bundesgerichts; Nichtanhandnahmeverfügung; Kündigung; Ausführungen; Darlegung; Hinweis; Furcht; Vermutungen; ürden
ZHHG200193ForderungKlägerin; Klägerinnen; Vereinbarung; Garant; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Urteil; Sicherung; Vertrags; Sicherungs; Konkurs; Parteien; Forderung; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches; Würdigung; Gesellschaft; Höhe; Gläubiger; Leistung; Hotel; Bundesgerichts
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140072Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Revision; Friedensrichter; Verfahren; Rechtspflege; Vergleich; Obergericht; Friedensrichteramt; Partei; Verfügung; Gericht; Gesuchstellers; Gewährung; Stadt; Kreise; Schlichtungsverhandlung; Schweiz; Obergerichts; Entscheid; Obergerichtspräsident; Schlichtungsverfahren; Parteien; Beweis; Anspruch; Gerichtsgebühr; ührt
SOZKBER.2020.69-Unterhalt; Beruf; Berufung; Ehefrau; Recht; Apos; Ehegatte; Parteien; Unterhaltsbeitrag; Ehegatten; Vereinbarung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehemann; Trennung; Urteil; Einkommen; Kinder; Eheschutz; Berufungsbeklagte; Staat; Tatsache; Über; Haushalt; Stellensuche; Rechtspflege
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 335Anwendbarkeit von Art. 333 Abs. 3 OR bei Erwerb eines Betriebes aus dem Konkurs des früheren Inhabers. Wer einen Betrieb erwirbt und mit den Arbeitnehmern die im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse weiterführt, haftet nicht für offene, vor der Übernahme fällig gewordene Lohnforderungen aus den Arbeitsverhältnissen, wenn die Übernahme des Betriebes aus der Konkursmasse des bisherigen Arbeitgebers erfolgt ist. Auslegung von Art. 333 OR nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen und Zielsetzungen (E. 4 und 5). Europarechtskonforme Auslegung und Berücksichtigung von Reformbestrebungen des schweizerischen Gesetzgebers (E. 6 und 7). Arbeit; Betrieb; Konkurs; Arbeitnehmer; Lohnforderungen; Recht; Erwerb; Betriebe; Übernahme; Erwerber; Solidarhaft; Arbeitsverhältnis; Übergang; Betriebsübernahme; Betriebes; SchKG; Solidarhaftung; Konkursmasse; Arbeitsverhältnisse; Arbeitgeber; GEISER; Sanierung; Revision; Betriebsteil; Richtlinie; HOFSTETTER; Konkurseröffnung
125 III 353Drohung. Art. 29/30 OR. Voraussetzungen, unter denen die Drohung mit einer Strafanzeige einen unter ihrem Eindruck geschlossenen Vertrag einseitig unverbindlich werden lässt (E. 2). Auf blosse Teilunverbindlichkeit kann sich nur die bedrohte Partei berufen (E. 3). Beklagten; Erklärungen; Schuldanerkennung; Drohung; Urteil; Vertrag; Kantonsgericht; Schaden; Schadenersatz; Vorteil; Vorinstanz; Obligationenrecht; Unverbindlichkeit; Vertrages; Bedrohte; Berufung; Anzeige; Teilunverbindlichkeit; Firma; Klage; Feststellungen; Verwaltungsrats; Drohungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5029/2024Erlöschen des AsylsVerzicht; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verzichts; Flüchtling; Verzichtserklärung; Flüchtlingseigenschaft; Schweiz; Migration; Aufenthalt; Vorinstanz; Aufenthaltsbewilligung; Willen; Irrtum; Verfügung; Migrationsamt; Urteil; Asyls; Bundesverwaltungsgericht; ändig
D-1070/2020Erlöschen des AsylsFlüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Recht; Verzicht; Gesuch; Schweiz; Verfügung; Verzichts; Urteil; Eingabe; Asyls; Verzichtserklärung; Akten; Feststellung; Wille; Verfahren; Wiedereinsetzung; Ausländer; Grundlage; Vorinstanz; Reise; Erlöschen; Asylgesuch; Sinne; Bundesverwaltungsgericht; Willen; Reiseausweis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.36Beschuldigte; Apos;; Beschuldigten; Geschäft; Anklage; Richt; Geschäfts; Präsentation; Informationen; Aktie; Insider; Projekt; Über; Warrant; Bundes; Warrants; Effekte; Effekten; Person; Anklageziffer; Sitzung; Handel; -Aktie; Geheim; Filter; Transaktion; Übernahme
SK.2016.55Fabrication et mise en circulation de fausse monnaie (art. 240 al. 1 CP et 242 al. 1 CP), acquisition, procuration à un tiers et consommation de produits stupéfiants (art. 19 al. 1 let. c et d LStup et 19a LStup), ainsi que pour séjour illégal et activité lucrative sans autorisation (art. 115 al. 1 let. b et c LEtr).Apos;; Apos;a; Apos;un; édé; Apos;art; été; Apos;au; évenu; énal; Apos;infraction; édéral; Apos;il; Apos;une; édure; évenue; Tribunal; être; éfense; Apos;auteur; ération; LStup; énale; Apos;accusation; Apos;est; éfiants; ément; Confédération; était; écis; Apos;acte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WaldmannBasler Kommentar2015
-ATSG- 3. Aufl. 2015