Strafgesetzbuch (StGB) Art. 289

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 289 StGB vom 2025

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Art. 289 Bruch amtlicher Beschlagnahme

Wer eine Sache, die amtlich mit Beschlag belegt ist, der amtlichen Gewalt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 289 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.2000.10Amtliche BeschlagnahmeUrteil; Beschlag; Zugriff; Moment; Beschuldigte; Videokassetten; Hause; Gewalt; Einziehung; Vernichtung; Phasen; Tathandlung; Entziehens; Verhalten; Delikt; Gewaltverhältnis; Jörg; Rehberg; Hafter:; Schweizerisches; Recht; Berlin; Unbrauchbarmachung; ährend
GRSK1-10-32versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemässKonkurs; Beruf; Berufung; Urteil; Beamte; Geldstrafe; Recht; Kantons; Täter; Busse; Davos; Sinne; Recht; Gewalt; Drohung; Kantonsgericht; Berufungskläger; Liegenschaft; /Davos; Gericht; Beschlag; Schuld; Tatbestand; Graubünden; Verbindung; ührt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner Strafrecht II2007