ZGB Art. 287a -
Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.
Art. 287a ZGB vom 2025
Art. 287a Inhalt des Unterhaltsvertrages (1)
Werden im Unterhaltsvertrag Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben:a. von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes Kindes ausgegangen wird;b. welcher Betrag für jedes Kind bestimmt ist;c. welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt;d. ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskosten angepasst werden.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 ([AS 2015 4299]; [BBl 2014 529]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.