ZGB Art. 286a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 286a ZGB vom 2025

Art. 286a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 286a Mankofälle (1)

1 Wurde in einem genehmigten Unterhaltsvertrag oder in einem Entscheid festgestellt, dass kein Unterhaltsbeitrag festgelegt werden konnte, der den gebührenden Unterhalt des Kindes deckt, und haben sich seither die Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils ausserordentlich verbessert, so hat das Kind Anspruch darauf, dass dieser Elternteil diejenigen Beträge zahlt, die während der letzten fünf Jahre, in denen der Unterhaltsbeitrag geschuldet war, zur Deckung des gebührenden Unterhalts fehlten.

2 Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der ausserordentlichen Verbesserung geltend gemacht werden.

3 Dieser Anspruch geht mit allen Rechten auf den anderen Elternteil oder auf das Gemeinwesen über, soweit dieser Elternteil oder das Gemeinwesen für den fehlenden Anteil des gebührenden Unterhalts aufgekommen ist.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 286a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230040EhescheidungKinder; Berufung; Parteien; Recht; Beklagte; Vorinstanz; Beklagten; Betreuung; Urteil; Unterhalt; Besuch; Übergabe; Entscheid; Ferien; Bezirksgericht; Wochen; Einkommen; Kläger; Unterhalts; Bülach; Scheidung; Klägers; Besuchsrecht; Berufungskläger; Wochenende; Ausbildung; Bezirksgerichts; Gericht
ZHLC230040EhescheidungKinder; Berufung; Parteien; Recht; Beklagte; Vorinstanz; Beklagten; Betreuung; Urteil; Unterhalt; Besuch; Übergabe; Entscheid; Ferien; Bezirksgericht; Wochen; Einkommen; Kläger; Unterhalts; Bülach; Scheidung; Klägers; Besuchsrecht; Berufungskläger; Wochenende; Ausbildung; Bezirksgerichts; Gericht
Dieser Artikel erzielt 74 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.10-Kindsvater; Ferien; Beruf; Apos; Berufung; Tochter; Kindsmutter; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Woche; Vorderrichterin; Kinder; Gutachten; Gutachter; Phase; Beistand; Ferienrecht; Unterhalts; Recht; Wochen; Besuch; Übernachtung; Betreuung; Kindes; Übernachtungen
SOZKBER.2023.39-Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Ehemann; Betreuung; Betreuungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehefrau; Apos; Recht; Partei; Phase; Parteien; Obhut; Vorderrichter; Eltern; Barunterhalt; Unterhalt; Berufungsbeklagten; Urteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Vater; Kinderbetreuung; Ehemannes; Arbeit; Wochen; Wohnsitz
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.