CPC Art. 286 - Submission in the case of partial agreement

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 286 CPC from 2023

Art. 286 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 286 Submission in the case of partial agreement

1 In their submission, the spouses must apply for the court to rule on the effects of divorce on which they have not reached an agreement.

2 Each spouse may submit his or her justified application on the effects of the divorce that are not part of the agreement.

3 Otherwise Article 285 applies by analogy.


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Art. 286 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220017EhescheidungPartei; Parteien; Scheidung; Finanzierung; Vereinbarung; Vorinstanz; Finanzierungsnachweis; Gericht; Genehmigung; Scheidungsvereinbarung; Recht; Ausgleichszahlung; Berufung; Eingabe; Entscheid; Wille; Urteil; Liegenschaft; Verfahren; Willen; Grundstück; Über; Finanzierungsnachweises; Grundbuch; Kinder
ZHPS170199Aufrechterhaltung des Arrestbeschlages im Arrestverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Arrest; Steuer; Betreibung; Recht; Sicherstellung; SchKG; Betreibungsamt; Schweiz; Verfahren; Wohnsitz; Sicherstellungsverfügung; Vorinstanz; Arrestbefehl; Sicherheit; Arrestgr; Bundesgericht; Prosequierung; Einleitung; Sicherheitsleistung; Steuerarrest; Veranlagung; Aufsichtsbehörde; Steuern; Verfügung; Arrests
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.11 (AG.2016.634)Scheidung auf gemeinsames BegehrenBerufung; Scheidung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Parteien; Berufungsbeklagte; Verfahren; Gericht; Entscheid; Zivilgericht; Recht; Anhörung; Zivilgerichts; Frist; Zivilgerichtspräsident; Scheidungswille; Ehegatten; Einigung; Vereinbarung; Scheidungsfolgen; Verfahrens; Berufungsbeklagten; Scheidungswillen; Regelung; Einverständnis; Nebenfolgen; Rechtsvertreter; Honorar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Vertretung; Interessenkollision; Kindesunterhalt; Betreuung; Kindesunterhalts; Sorge; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Kindesunterhaltsprozess; Mutter; Beistand; Entscheid; Gericht; Verfahren; Unterhaltsklage; Unterhaltsprozess; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; MARANTA/FASSBIND; Urteil; Tochter; Linie

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Fankhauser, Leuenberger Kommentar ZPO2016
Sutter-Somm, Hasenböhler, Fankhauser, Leuenberger Kommentar ZPO2016