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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 285a ZGB vom 2024

Art. 285a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 285a 2. Andere für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen (1)

1 Familienzulagen, die dem unterhaltspflichtigen Elternteil ausgerichtet werden, sind zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen.

2 Sozialversicherungsrenten und ähnliche für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen, die dem unterhaltspflichtigen Elternteil zustehen, sind zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen, soweit das Gericht es nicht anders bestimmt.

3 Erhält der unterhaltspflichtige Elternteil infolge Alter oder Invalidität nachträglich Sozialversicherungsrenten oder ähnliche für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen, die Erwerbseinkommen ersetzen, so hat er diese Beträge an das Kind zu zahlen; der bisherige Unterhaltsbeitrag vermindert sich von Gesetzes wegen im Umfang dieser neuen Leistungen.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 285a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY230030Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsbeklagte; Kinder; Berufungskläger; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Recht; Besuch; Parteien; Besuchsrecht; Einkommen; Wohnung; Unterhalt; Verfahren; Unterhalts; Beiständin; Kontakt; Entscheid; Verfahrens; Abänderung; Vater; Mutter; Pensum; Über; Massnahmen; Wohnkosten; Begründung; Beklagten; Obhut
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Parteien; Klägers; Recht; Kinder; Wohnkosten; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Phasen; Nettoeinkommen; Zahlungen; Über; Liegenschaft; Hinweis; Betreuung; Familienzulage; Berufungsverfahren; Familienzulagen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.82-Unterhalt; Kinder; Berufung; Phase; Ehemann; Ehefrau; Massnahme; Recht; Urteil; Eheschutz; Ziffer; Unterhaltsbeiträge; Amtsgerichtspräsident; Parteien; Obhut; Massnahmen; Berufungskläger; Verfügung; Eltern; Regelung; Apos; Verfahren; Kinderzulage; Kinderzulagen; Unterhaltsbeitrag; Phasen; Ziffern; Einkommen; Ehegatte
SOZKBER.2022.93-Kinder; Berufung; Unterhalt; Parteien; Kinderzulage; Vereinbarung; Unterhalts; Kinderzulagen; Apos; Gericht; Ehemann; Berufungskläger; Urteil; Ehefrau; Unterhaltsbeiträge; Berechnung; Existenzminimum; Vergleich; Eheschutz; Vergleichs; Über; Berufungsbeklagte; Ehemannes; Auslagen; Eheschutzverhandlung; Verhandlung; Vorderrichterin; ätten
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1578/2017Invalidenversicherung (Übriges)Kindsmutter; Kinder; Zahlung; Kinderrente; B-act; Zahlung; Recht; Unterhalt; IV-act; Bundes; Beweis; Zahlungen; Beschwerde; Gericht; Vorinstanz; Verfügung; Beigeladene; Zahlungen; Parteien; Anspruch; Eltern; Beschwerdeführers; Auszahlung; Rente; Beilage; Unterhaltszahlungen; Urteil; Akten; Kindes