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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 285a StPO vom 2024

Art. 285a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 285a (1) Begriff

Verdeckte Ermittlung liegt vor, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben angestellt sind, unter Verwendung einer durch Urkunden abgesicherten falschen Identität (Legende) durch täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen mit dem Ziel, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und in ein kriminelles Umfeld einzudringen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2012 über die verdeckte Ermittlung und Fahndung, in Kraft seit 1. Mai 2013 (AS 2013 1051; BBl 2012 5591 5609).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 285a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160440Versuch sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldi; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verdeckte; Handlung; Handlungen; Sinne; Fahnder; Bundes; Sexuellen; Verdeckten; Kinder; Sicht; Berufung; Bundesgericht; Urteil; Amtlich; Kindern; Verteidigung; Recht; Amtliche; Versuchte; Versuchten; Beschwerde; Vorinstanz; Fahnders; Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft
BEBK 2022 249Verdeckte Fahndung; Widerhandlung gegen das SportförderungsgesetzBeschwerde; Verdeckte; Fahndung; Beschwerdeführer; Ermittlung; Verdeckten; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Verdacht; Amtlich; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Amtliche; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerdeführers; Fahnder; Falsche; Entschädigung; Sachen; Akten; Stiftung; Verfügung; Anordnung; Ermittlungen; Erschwert; Kanton; Kantons; Beschuldigten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.245 (AG.2021.114)Verfügung vom 22. August 2020 (BGer-Nr. 2C_329/2021 vom 21. September 2021)
BSSB.2018.103 (AG.2019.387)versuchter Betrug und versuchte Geldwäscherei
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