Art. 285a (1) Begriff
Verdeckte Ermittlung liegt vor, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben angestellt sind, unter Verwendung einer durch Urkunden abgesicherten falschen Identität (Legende) durch täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen mit dem Ziel, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und in ein kriminelles Umfeld einzudringen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2012 über die verdeckte Ermittlung und Fahndung, in Kraft seit 1. Mai 2013 (AS 2013 1051; BBl 2012 5591 5609).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160440 | Versuch sexuelle Handlungen mit Kindern etc. | Schuldi; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verdeckte; Handlung; Handlungen; Sinne; Fahnder; Bundes; Sexuellen; Verdeckten; Kinder; Sicht; Berufung; Bundesgericht; Urteil; Amtlich; Kindern; Verteidigung; Recht; Amtliche; Versuchte; Versuchten; Beschwerde; Vorinstanz; Fahnders; Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwaltschaft |
BE | BK 2022 249 | Verdeckte Fahndung; Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz | Beschwerde; Verdeckte; Fahndung; Beschwerdeführer; Ermittlung; Verdeckten; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Verdacht; Amtlich; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Amtliche; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerdeführers; Fahnder; Falsche; Entschädigung; Sachen; Akten; Stiftung; Verfügung; Anordnung; Ermittlungen; Erschwert; Kanton; Kantons; Beschuldigten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2020.245 (AG.2021.114) | Verfügung vom 22. August 2020 (BGer-Nr. 2C_329/2021 vom 21. September 2021) | |
BS | SB.2018.103 (AG.2019.387) | versuchter Betrug und versuchte Geldwäscherei |