Codice di procedura civile (CPC) Art. 285

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 285 CPC dal 2025

Art. 285 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 285 Divorzio su richiesta comune Istanza in caso di intesa totale

In caso d’intesa totale, l’istanza congiunta dei coniugi contiene:

  • a. i nomi e gli indirizzi dei coniugi, nonché la designazione dei loro eventuali rappresentanti;
  • b. la richiesta comune di divorzio;
  • c. la convenzione completa sulle conseguenze del divorzio;
  • d. le conclusioni comuni relative ai figli;
  • e. i documenti giustificativi;
  • f. la data e le firme.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 285 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLC160036EhescheidungParteien; Vereinbarung; Urteil; Berufung; Gericht; Einzelgericht; Scheidung; Ergänzung; Gesuch; Steuer; Gesuchsteller; Beklagten; Punkt; Verfahren; Vertreter; Recht; Genehmigung; Eingabe; Entscheid; Regelung; Punkte; Ziffer; Konvention; Gesuchstellers; Verfahrens; Scheidungsfolgen; Ausgleich; Telefon
    VDEntscheid/2023/276Lausanne; Arrondissement; ’arrondissement; énale; écusation; édure; Chambre; évenue; évention; Commission; Ville; écision; édéral; éposé; éposée; ’Est; Objet; ésidente; écembre; -paiement; élai; éservée; évrier
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2001 1414 § 284 ZPO. Res iudicata.Mit einem Vergleich können Parteien auch Streitfragen rechtskräftig erledigen, welche nicht Prozessgegenstand bilden. Deshalb muss sich einKläger einen in einem früheren gerichtlichen Verfahren geschlossenenVergleich entgegenhalten lassen, der in Überschreitung des damaligenStreitgegenstandes... Vergleich; Klage; Klagerückzug; Vergleichs; Parteien; Zivilprozessrecht; Recht; Dispositiv; Abschreibungsbeschluss; Verfahren; Entscheid; Charakter; Walder; Prozesserledigung; Vereinbarung; Abschreibungsbeschlusses; Obergericht/Handelsgericht; Klagerückzugs; Sachurteil; Prozessurteil; Parteierklärung; Rechtsstreit; Prozesses; Beschluss; Materiell; ückgezogen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    150 III 97 (5A_33/2023)
    Regeste
    Art. 133 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. Art. 296 Abs. 2 sowie Art. 298 Abs. 1 und 2 ter ZGB ; Ehescheidung; elterliche Sorge; Unzulässigkeit der Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an einen Elternteil bei gemeinsamer Obhut des Kindes durch beide Eltern. Auch im Kontext der Ehescheidung bildet die gemeinsame elterliche Sorge den Grundsatz, von dem nur ausnahmsweise abgewichen werden soll (E. 4.2). Das Gesetz eröffnet nicht die Möglichkeit, einem Elternteil zwar die (gemeinsame) Obhut, nicht jedoch das (gemeinsame) Sorgerecht einzuräumen. Daher ist es gesetzwidrig, trotz alternierender Obhut der Eltern die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu übertragen (E. 4.3). Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Prüfung, ob unter Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge einem Elternteil in Teilbereichen alleinige Entscheidbefugnisse zu übertragen sind (E. 4.4).
    Sorge; Eltern; Obhut; Urteil; Kinder; Elternteil; Kindes; Entscheid; Bezirksgericht; Obergericht; Zuteilung; Vorinstanz; Betreuung; Parteien; Grundsatz; Sorgerecht; Gericht; Bundesgericht; Kinderbelange; Urteile; FamPrach; Anordnung; Ehescheidung; Möglichkeit; Scheidung; Teilvereinbarung; Urteils
    143 III 361 (5A_346/2016)Art. 133 Abs. 2 und Art. 298 Abs. 1 ZGB; gemeinsamer Antrag der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren. Art. 298 Abs. 1 ZGB hindert den Scheidungsrichter nicht daran, die elterliche Sorge unter Beachtung aller für das Kindeswohl wichtigen Umstände (Art. 133 Abs. 2 Satz 1 ZGB) gestützt auf einen gemeinsamen Antrag der Eltern (Art. 133 Abs. 2 Satz 2 ZGB) einem Elternteil allein zuzuweisen. Art. 298 Abs. 1 ZGB ist auf Fälle zugeschnitten, in denen die Eltern über die elterliche Sorge entzweit sind (E. 7). Sorge; Eltern; Scheidung; Kindes; Antrag; Kindeswohl; Elternteil; Gericht; Regel; Regelung; Scheidungsrichter; Urteil; Kinder; Kantonsgericht; Sorgerecht; Teilvereinbarung; Entscheid; Recht; Parteien; Bundesgericht; Zuteilung; Kindeswohls; Sinne; Alleinsorge; Sachverhalt; Zivilkreisgericht; Vereinbarung; SchlT

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Breitschmid, SchweizerBasler Kommentar ZPO2014