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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 283 StPO vom 2024

Art. 283 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 283 Mitteilung

1 Die Staatsanwaltschaft teilt den von einer Observation direkt betroffenen Personen spätestens mit Abschluss des Vorverfahrens Grund, Art und Dauer der Observation mit.

2 Die Mitteilung wird aufgeschoben oder unterlassen, wenn:

  • a. die Erkenntnisse nicht zu Beweiszwecken verwendet werden; und
  • b. der Aufschub oder die Unterlassung zum Schutze überwiegender öffentlicher oder privater Interessen notwendig ist.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 283 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB150297Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Transaktion; Anklage; Telefonat; Verteidigung; Anklagesachverhalts; Telefonate; Staat; Heroin; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Anklagesachverhaltsziffer; Verfahren; Gramm; Urteil; Berufung; Gericht; Bruder; Kantons; BetmG; Betäubungsmittel; Verfahrens; Vorgänge; Dispositiv; Dispositivziffer; üglich
    VDJug/2023/8été; écembre; édure; énal; ’au; énale; évenu; Appel; écis; ères; également; Lausanne; Accusation; Centrale; Ordre; énéral; élai; ’il; ègle; édé; Intérêt; étaient; écité
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2017.138 (AG.2018.727)ad 1: Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a, b und c des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung, gewerbsmässiger Handel) ad 2: Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a, b und c des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung, gewerbsmässiger HaBerufung; Berufungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Akten; Gericht; Verfahren; Droge; Über; Drogen; Genehmigung; Telefon; Urteil; Recht; Überwachung; Verfahren; Gramm; Crystal; Gerichts; Staatsanwalt; Methamphetamin; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Zwangsmassnahmen; Appellationsgericht; Anklage; Vorinstanz; Beweis
    AGAG WNO.2023.1-Recht; Fahndung; Person; Bundes; Interesse; Normen; Daten; Kanton; Mitteilung; Gesuch; Bundesgericht; Personen; Rechts; Gesuchsteller; Verwaltungsgericht; Schutz; Regierungsrat; Interessen; Grundrecht; Kantons; Gesetze; Aufschub; Normenkontrolle; Massnahme; Selbstbestimmung; Gesetzes
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2023.3Honorar; Obergericht; Beschwerde; Recht; Entschädigung; Entscheid; Bundes; Stunden; Stellung; Stellungnahme; Aufwand; Verteidiger; Replik; Verfahren; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Kanton; Apos;; Verteidigerin; Kantons; Schaffhausen; Akten; Gericht; Bundesstrafgericht; Beschwerdeantwort; Bundesstrafgerichts; Honorarnote; Ermessen