Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 283 OR vom 2025

Art. 283 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 283 Sorgfalt, Rücksichtnahme und Unterhalt 1. Sorgfalt und Rücksichtnahme

1 Der Pächter muss die Sache sorgfältig gemäss ihrer Bestimmung bewirtschaften, insbesondere für nachhaltige Ertragsfähigkeit sorgen.

2 Der Pächter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 283 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGRZ.2007.71Entscheid Art. 285 OR (SR 220); Art. 17 und 22b LPG (SR 221.213.2). Wenn der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks trotz schriftlicher Ermahnung seine Bewirtschaftungspflicht nach Art. 21a LPG weiter verletzt, kann der Verpächter mit einer Frist von sechs Monaten die Pacht schriftlich auf den folgenden Frühjahrs- oder Herbsttermin kündigen. Bei solchen Pflichtverletzungen des Pächters findet Art. 22b LPG und nicht Art. 17 LPG Anwendung. Für die Anwendung von Art. 285 OR im landwirtschaftlichen Pachtrecht besteht kein Raum (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 7. Februar 2008, RZ.2007.71). Pacht; Kündigung; Pächter; Rekurs; Verpächter; Ausweisung; Quot; Recht; Vorabdruck; Pachtvertrag; Pachtverhältnis; Beklagten; Vorinstanz; Pflicht; Sorgfalt; Pächters; Gülle; Entscheid; Kommentar; Mahnung; Trinkwasser; Ausweisungsbegehren; Pflichtverletzung; Bewirtschaftung; Pachtrecht
LU11 09 101Art. 283 Abs. 1 und 299 Abs. 1 OR; Art. 23 LPG. Rückübertragung eines Milchkontingents bei Beendigung der Pacht.

Pacht; Pachtvertrag; Milchkontingent; Pächter; Kontingent; Pachtvertrags; Bewirtschaftung; Beklagten; Vertrag; Parteien; Recht; Rückübertragung; Milchkontingents; Pachtvertrages; Landfläche; Pachtgegenstand; Studer/Hofer; Fläche; Produktionsrecht; Vater; Klägers; Verpächter; Pachtland; Milchkontingentes; Zeitpunkt; üpft

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2015/6Entscheid Personalrecht, Verfahren, Vertragsqualifikation, Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 Vertrag; Arbeit; Mensa; Trags; Vertrags; Hinweis; Verwaltung; Beklagten; Recht; Hinweisen; Person; öffentlich-rechtlich; Kanton; Parteien; Betrieb; Arbeitsverhältnis; Klägers; Staat; Kantons; Verfahren; PersG; Klage; Pacht; Zuständigkeit; Arbeitsvertrag; Mensakommission; Subvention; Bundes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 II 247Ausweisung eines Mieters nach Art. 265 OR; Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit und des Endentscheides; Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag. 1. Art. 46, Art. 48 Abs. 1 OG. Der Entscheid über das Ausweisungsbegehren eines Vermieters im Sinne von Art. 265 OR, der gestützt auf § 222 Ziff. 2 der zürcherischen ZPO ergeht, ist ein Endentscheid in einer Zivilrechtsstreitigkeit (E. 1). 2. Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag (E. 2). 3. Hinterlegung des Mietzinses bei Ansetzung einer Zahlungsfrist gemäss Art. 265 OR; Zulässigkeit (E. 3a)? Fristenlauf bei gerichtlicher Hinterlegung (E. 3c und d). Vertrag; Recht; Beklagten; Hinterlegung; Miete; Pacht; Mieter; Entscheid; Ausweisung; Sinne; Mietzins; Bundesgericht; Zahlung; Parteien; Verfügung; Pachtvertrag; Einzelrichter; Verfahren; Berufung; Frist; Obergericht; Geschäft; Betrieb; Zivilrechtsstreitigkeit; Zahlungsfrist; Beschluss; SCHMID
80 III 128Die Aufnahme einer Retentionsurkunde (Art. 283 SchKG) für die im Mietvertrag ausbedungene Instandstellungsentschädigung darf nicht abgelehnt werden (Änderung der Rechtsprechung). Miete; Vermieter; Mieter; Instandstellung; Vertrag; Mietvertrag; Entschädigung; Betreibungsamt; Retentionsrecht; Entscheid; Mietzins; Forderung; Vermieterin; Instandstellungsentschädigung; Beendigung; Vertrags; Mietsache; ässt; Erwägung; ühren; Itzin; Retentionsurkunde; SchKG; Mietobjekt; üblichen; Auszug; älliger; Schlüsselrückgabe; Mieterin; Basel-Stadt