CPC Art. 282 - Maintenance payments

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 282 CPC from 2023

Art. 282 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 282 Maintenance payments

1 The agreement or decision fixing the maintenance payments must indicate:

  • a. the portions of the income and the assets of each spouse that have been taken into account;
  • b. the amount allocated to the spouse and to each child;
  • c. the amount necessary to assure the proper maintenance of the entitled spouse, if a subsequent increase in the pension is reserved;
  • d. whether and to what extent the pension will be adjusted to changes in living costs.
  • 2 If the maintenance payment for the spouse is challenged, the appellate court may also reassess the maintenance payments for the children, even if they are not challenged.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 282 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
    ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
    Dieser Artikel erzielt 81 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2022.73-Beruf; Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Apos; Recht; Kinder; Urteil; Berufungsbeklagten; Einkommen; Pensum; Berufungsklägers; Vorinstanz; Urteils; Unterhalt; Verfahren; Betreuung; Ziffer; Kinderbetreuung; Stunden; Bundesgericht; Rechtsanwältin; Parteien; Barunterhalt; Akten
    SOZKBER.2021.19-Apos; Unterhalt; Kinder; Ehefrau; Berufung; Unterhalts; Ehemann; Überschuss; Rechnung; Betrag; Parteien; Recht; Trennung; Unterhaltsbeiträge; Ehegatte; Ehegatten; Vorinstanz; Ehemannes; Beweis; Berechnung; Urteil; Berufungskläger; Entscheid; Gericht; Steuern; Unterhaltsbeitrag; Bundesgericht; Verfügung
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau
    135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Recht; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Eigenmacht; öffentlich-rechtliche; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Start; Besitzesstörung; Voraussetzung; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Zonen; Gemeinde; Auslegung; Duldungs; Urteil; Störung; Zonenreglement; Delta; Landeplatzes; Kantonsgericht; Besitzer; Unterlassung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Sutter-Somm, Fankhauser Kommentar zur ZPO2013