Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 282

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 282 SchKG vom 2024

Art. 282 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 282 Besondere Bestimmungen über Miete und Pacht (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. II Art. 3 des BG vom 15. Dez. 1989 über die Änderung des OR (Miete und Pacht), mit Wirkung seit 1. Juli 1990 (AS 1990 802, SchlB zu den Tit. VIII und VIIIbis; BBl 1985 I 1389).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 III 49Obligationenrecht (Miete und Pacht). Änderung vom 15. Dezember 1989.
Betreibung; Pacht; écembre; élai; Miete; Vermieter; Fassung; Geschäftsräumen; être; Zahlungsbefehl; Androhung; Ausweisung; Verpächter; Retentionsrecht; Expulsion; étention; Formule; Betreibungs; Obligationenrecht; SchKG; Frist; Pachtzins; Esecuzione; Mieter; Frist; Retentionsurkunde; équisition; Inventaire; Obligationenrechts; Konkurs
113 III 49Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Änderung vom 5.Oktober 1984
Betreibung; Ehegatte; Betreibungs; Ehegatten; égime; Schuldner; Zahlungsbefehl; ébiteur; éancier; Gläubiger; Gütergemeinschaft; Güterstand; SchKG; Union; Recht; Schuldners; Ehefrau; Ancien; être; Uffici; Schlusstitel; époux; été; Betreibungsurkunde; Ehemann; Gesamtgut; Betreibungsurkunden; Mieter; Güterverbindung; Esecuzione