DO Art. 281 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 281 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 281 Pajar il tschains da fittanza ed ils custs accessorics 1. En general

1 Il fittadin sto pajar il tschains da fittanza ed eventualmain ils custs accessorics per la fin d’in onn da fittanza, il pli tard dentant per la fin dal temp da fittanza, sch’i n’è betg vegnì concludì in auter termin u sch’in auter termin n’è betg usit al lieu.

2 Per ils custs accessorics vala l’artitgel 257a.


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Art. 281 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG120002Forderung aus MietverhältnisBerufung; Vorinstanz; Berufungskläger; Recht; Urteil; Berufungsbeklagte; Entscheid; Kammer; Begründung; Verjährung; Rechtsmittel; Gericht; Beweis; Rückweisungsbeschluss; Erwägungen; Forderung; Berufungsbeklagten; Berufungsklägers; Verfahren; Beschluss; Verweis; Parteien; Klage; Auffassung; Nebenkosten; Teilbetrag; Widerklage; Hauptklage
SZZK2 2017 35Ausweisung (landwirtschaftliche Pacht)Berufung; Pacht; Berufungsgegner; Pachtzins; Berufungsführerin; Recht; Zahlung; Vi-act; Pachtzinse; Vereinbarung; Parteien; Sachverhalt; Gesuch; Verfahren; Verhältnis; Verhältnisse; Ziffer; Pachtverhältnis; KG-act; Berufungsgegners; Kündigung; Pachtzinses; Vorinstanz; Rechtsschutz; Ausweisung; Sinne; Kantonsgericht; Fällen; Gericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ib 148Umfang der Enteignung von Rechten des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstückes. Der Pächter eines für öffentliche Zwecke beanspruchten Grundstücks kann sich im enteignungsrechtlichen Entschädigungsverfahren nur insoweit auf ein Pachterstreckungsrecht berufen, als ihm dieses gegenüber dem Verpächter zugestanden hätte. Pacht; Pächter; Entschädigung; Recht; Enteignung; Verpächter; Grundstück; Pachtdauer; Zweck; Zwecke; Erstreckung; Pächters; Rechte; Bundesgesetz; Schaden; Anspruch; Pachtvertrag; Pachtverhältnis; Pachterstreckung; Enteigner; Vertrag; Schätzungskommission; Bundesgesetzes; Ertragsausfall; Mieter; Zeitpunkt; Bundesrat; äuerlichen
112 II 235Art. 119, Art. 281ter OR. Unmöglichkeit der Erfüllung eines Unterpachtvertrags infolge Verkaufs des Pachtgrundstücks zur Selbstbewirtschaftung durch den Erwerber. Schadenersatzanspruch des Unterpächters. Der Pächter ist trotz der von ihm nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung zum Ersatz des Schadens des Unterpächters verpflichtet, wenn er seinerseits einen gleichen Ersatzsanspruch gegen den Verpächter besitzt (E. 4). Schaden; Ersatz; Unterpacht; Schadenersatz; Anspruch; Abtretung; Recht; Schuldner; Urteil; Unterpachtvertrag; Schadenersatzanspruch; Leistung; Pachtvertrag; Parteien; Vergleich; Pachtobjekte; Beklagten; Ersatzanspruch; Gläubiger; Berufung; Unmöglichkeit; Erwerber; Pächter; Schadens; Klage; Obergericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2010
Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2010