AIG Art. 28 - Rentnerinnen und Rentner

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 28 AIG vom 2024

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Art. 28 Rentnerinnen und Rentner

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht mehr erwerbstätig sind, können zugelassen werden, wenn sie:

  • a. ein vom Bundesrat festgelegtes Mindestalter erreicht haben;
  • b. besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz besitzen; und
  • c. über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2023.160-Pflege; Schweiz; Betreuung; Familie; Beschwerde; Apos; Russland; Mutter; Recht; Moskau; Person; Beschwerdeführerin; Aufenthalt; Beschwerdeführerinnen; Verwaltungsgericht; Familiennachzug; Schweizer; Demenz; Urteil; Abhängigkeitsverhältnis; Kinder; Alter; Interesse; Entscheid
    SOVWBES.2022.455-Schweiz; Mutter; Beziehung; Beschwerde; Beziehungen; Beschwerdeführers; Urteil; Familie; Recht; Aufenthalt; Verwandte; Gehör; Person; Kinder; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verwandten; Beilage; Migrationsamt; Schweizer; Bundesverwaltungsgerichts; Besuch; Voraussetzung; Abhängigkeit; Enkel
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    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Marc Spescha, Andreas Zünd, Constantin Hruschka, Fanny de Weck, Peter Kommentar Migrationsrecht2019
    Marc Spescha, Andreas Zünd, Peter Bolzli, Constantin Hruschka, Fanny de Weck Kommentar Migrationsrecht2019