Codice civile svizzero (CCS) Art. 279

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 279 CCS dal 2025

Art. 279 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 279 Azione I. Diritto (1)

1 Il figlio può proporre azione contro il padre o la madre o contro ambedue per chiedere il mantenimento futuro e quello per l’anno precedente l’azione.

2 e 3 ... (2)

(1) Nuovo testo la cifra I n. 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).
(2) Abrogati dall’all. n. 2 della L del 24 mar. 2000 sul foro, con effetto dal 1° gen. 2001 (RU 2000 2355; FF 1999 2427).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 279 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220029Abänderung Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Beklagten; Verfahren; Vorinstanz; Klägerin; Klägerinnen; Einkommen; Entscheid; Verfügung; Massnahme; Privatschule; Gericht; Massnahmen; Gesuch; Berufungsverfahren; Kinder; Zweitberufung; Unterhaltsbeiträge; Sinne; Vereinbarung; Parteien; Unterhaltspflicht; Verfahrens; Besuch; ücksichtigt
ZHLZ210025Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Unterhalt; Berufung; Beklagten; Kinder; Eltern; Recht; Verfahrensbeteiligten; Vorinstanz; Klägers; Berufungs; Unterhaltsbeiträge; Betreuung; Anschlussberufung; Mutter; Ferien; Parteien; Ausgabe; Phase; Fremdbetreuung; Vereinbarung; Entscheid; Überschuss; Urteil; Woche; Kinderkosten; ähren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2020.00027Nachsteuerverfahren wegen nicht deklarierter Unterhaltsleistungen (direkt an die Privatschule bezahlte Schulgelder).Pflichtige; Steuer; Steuer; Unterhalt; Kinder; Ehemann; Pflichtigen; Steueramt; Unterhaltsbeiträge; Krankenkasse; Steuern; Schulkosten; Eltern; Leistung; Bundessteuer; Rekurs; Schulgelder; Elternteil; Staats; Schule; Gemeindesteuer; Gemeindesteuern; Verböserung; Unterhaltspflicht; Gericht; Verwaltungsgericht; Urteil; Aufstellung; Krankenkassenprämien
ZHVO140023Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Friedensrichteramt; Stadt; Kreise; Gewährung; Entscheid; Obergerichtspräsident; Klage; Gesuchs; Gericht; Rechtsbeistand; Kantons; Bestellung; Rechtsbeistandes; Bezirksgericht; Kostenvorschuss; Präsident; Gerichtsschreiberin; Gürber; Mutter; Unterhalt; Vater; Schlichtungsverhandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Unterhalts; Klage; E-ZPO; Auslegung; Botschaft; Verfahrens; Kindes; Person; Anspruch; Verweis; Schweizerische; Untersuchungs; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Gemeinwesen; Zivilprozessordnung; Unterhaltsklage; änkt
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Recht; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Betreibungsamt; Anschlusspfändung; Gläubiger; Person; Anschlussprivileg; Stadt; Aufsichtsbehörde; Schuldners; Unterhaltsanspruch; Rechte; Übergang; Entscheid; Bundesgericht; Kommentar; Schuldneranweisung; Bevorschussung; Forderung; Mittelland; Zivilsachen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Kommentar Art. 1-456 ZGB2018
Sutter-Somm, Breitschmid, Jungo, Freiburghaus, Gut, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016