Art. 276 Geltungsbereich
Geschäftsräume
Die Bestimmungen über die Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gelten auch für Sachen, die der Verpächter zusammen mit diesen Räumen dem Pächter zur Benutzung überlässt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220037 | Forderung (Zuständigkeit) | Berufung; Pacht; Klagten; Partei; Parteien; Vorinstanz; Digkeit; Zuständigkeit; Beklagten; Verfahren; Pachtvertrag; Recht; Entscheid; Sachlich; Gebäude; Läge; Sachliche; Lager; Vertrag; Berufungskläger; Tatsache; Schlichtung; Klage; Rückbau; Pachtobjekt; Berufungsverfahren; Vorliegende; Beschluss; Focht |
ZH | NG180009 | Kündigungsschutz / Ausweisung | Berufung; Vorinstanz; Kündigung; Klage; Mietzins; Wohnung; Partei; Parteien; Recht; Beklagten; Zahlung; Verfahren; Zahlungsverzug; Klageänderung; Ausweisung; Gesellschaft; Einfache; Standpunkt; Streit; Mietzinse; Mietgericht; Entscheid; Gebrauch; Wäre; Gebrauchsleihe; Zahlungsverzugs; Mietzinses; Mietverhältnis; Einfachen; Schulde |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 III 359 | Art. 394 ff. OR; Arztvertrag; Sterilisationsfehler; Haftung für die Unterhaltskosten des (ungeplanten) Kindes der Patientin. Stand der Lehre zum Vorliegen eines Schadens aufgrund der Belastung der Eltern mit den Unterhaltskosten des Kindes nach fehlgeschlagener Sterilisation (E. 3.3). Vorliegen einer unfreiwilligen Vermögensverminderung (E. 4.1). Unbegründetheit der gegen die Ersatzfähigkeit der Unterhaltskosten vorgebrachten Argumente (E. 4.2-4.8). | Unterhalt; Recht; Unterhalts; Kindes; Schaden; Eltern; Haftpflicht; Urteil; Recht; Sterilisation; Unterhaltskosten; Schadenersatz; Klagte; Haftpflichtrecht; THÜR; Haftpflichtrecht; RÜETSCHI; Familie; Gericht; Haftung; Entscheid; Beklagten; Lehre; Geburt; Unterhaltsersatz; Finanzielle; TOBLER/; Schweiz; ROBERTO |
109 II 55 | Art. 9 und 11 BMM. Abrede über die Anpassung des Mietzinses bei Steigen des Hypothekarzinsfusses. 1. Zulässigkeit eines Begehrens auf Feststellung, dass eine solche Abrede nicht gegen Vorschriften des BMM verstösst (E. 2a). 2. Umstände, unter denen die Abrede an sich als gültig anzusehen, eine Anfechtung der Mietzinserhöhung aber nicht ausgeschlossen ist (E. 2b). | Mietzins; Mietzinse; Recht; Feststellung; Klausel; Hypothek; Obergericht; Mietzinserhöhung; Erhöhung; Vertrag; Mieter; Missbräuchlich; Rechtsbegehren; Hypothekarzinsfuss; Gültig; Mietzinserhöhungen; Begehren; Streitige; Vermieter; Urteil; Moeri; Burri; Mietzinses; Hypothekarzinsfusses; Klagten; Sinne; Leistung; Kann; Berufung; Abrede |