DO Art. 275 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 275 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 275 Noziun e champ d’applicaziun I. Noziun

Cun il contract da fittanza s’oblighescha l’affittader, da surlaschar al fittadin ina chaussa utilisabla u in dretg utilisabel per ses diever e per la retratga dals fritgs u dals retgavs, ed il fittadin s’oblighescha da pajar in tschains da fittanza a l’affittader.


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Art. 275 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2021 54SchadenersatzPacht; Vi-act; Recht; Partei; Parteien; Beklagten; KG-act; Restaurant; Berufung; Urteil; Schaden; Hotel; Vor­instanz; Vertrag; Verfahren; Pachtvertrag; Gericht; Parteientschädigung; Verfahren; Klage; Gewinn; Betrag; Pachtobjekt; ­instanzliche; Vertrags; Pachtzins; Betrieb
LU11 08 56Art. 21a und 22a LPG. Verpachteter Wald ist sorgfältig zu nutzen. Das zuwach-sende Holz darf geschlagen werden. Erneuerungen und Änderungen am Pachtgegenstand, die über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, sowie Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftungsweise, die über die Pachtzeit hinaus von wesentlicher Bedeutung sein können, darf der Pächter nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters vornehmen.Pacht; Pächter; Pachtgegenstand; Vorinstanz; Bewirtschaftung; Verpächter; Bewirtschaftungsweise; Gutachten; Pachtzeit; Zustimmung; Beklagten; Bäume; Erneuerungen; Unterhalt; Verpächters; Pachtvertrag; Rodungen; Obergericht; Recht; Grundstück; Pachtgegenstandes; Eigengebrauch; Klägers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2015/6Entscheid Personalrecht, Verfahren, Vertragsqualifikation, Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 Vertrag; Arbeit; Mensa; Trags; Vertrags; Hinweis; Verwaltung; Beklagten; Recht; Hinweisen; Person; öffentlich-rechtlich; Kanton; Parteien; Betrieb; Arbeitsverhältnis; Klägers; Staat; Kantons; Verfahren; PersG; Klage; Pacht; Zuständigkeit; Arbeitsvertrag; Mensakommission; Subvention; Bundes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 257Beendigung der Unternehmenspacht. Verletzung der Rückgabepflicht durch den Pächter in Bezug auf den Kundenstamm. Nachvertragliches Konkurrenzverbot und Pauschalierung des Schadenersatzes (E. 1-4)? Pacht; Vertrag; Pächter; Verpächter; Konkurrenzverbot; Rückgabe; Kunden; Recht; Geschäft; Urteil; Pachtvertrag; Obergericht; Vertragsverhältnis; Schaden; Entschädigung; Kundenstamm; Beklagten; Beendigung; Pachtzins; Vermieter; Vorinstanz; Rückgabepflicht; Bezirksgericht; Anspruch; Unternehmen; Unternehmens; Bereicherung; Pächters; Pachtsache
112 II 35Rechtsnatur der entgeltlichen Überlassung eines zum Finanzvermögen einer Gemeinde gehörenden Vermögensteils. Eine Vereinbarung, wonach eine Gemeinde während einer gewissen Zeit einem Bauern gegen Entrichtung einer Abgabe eine nicht Bestandteil des Verwaltungsvermögens bildende Weide zu Nutzen und Gebrauch überlässt, stellt einen Pachtvertrag i.S. von Art. 275 ff. OR dar. Zurbuchen; Objet; édéral; âturage; Verrières; âturages; Arrêt; Gemeinde; été; écembre; Conseil; èglement; Tribunal; ésiliation; éférences; Usage; ègles; Urteilskopf; Arrêt; Regeste; Rechtsnatur; Überlassung; Finanzvermögen; Vermögensteils; Vereinbarung; Bauern; Entrichtung; Abgabe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HegnauerBerner n. ad art. 275 CC1995
HegnauerBerner n. ad art. 275 CC1995