Art. 274 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF190001 | Ausweisung | Miete; Mieter; Entscheid; Zustellung; Verfügung; Vermieterin; Gesuch; Vorinstanz; Stadt; Schlichtungsbehörde; Verfahren; Parteien; Vergleich; Gesuchs; Beschwerde; Gesuchsgegner; Nichtig; Obergericht; Ausweisung; Beschluss; Stadtamman; Gericht; Entscheide; Nichtigkeit; Bundesgericht; Oberrichter; Kündigung; Schlichtungsverhandlung; Eingabe |
ZH | LF120032 | Rechtsschutz in klaren Fällen / Ausweisung | Ausweisung; Kündigung; Recht; Beklagten; Mietzins; Zahlung; Berufung; Verfahren; Frist; Mieter; Mietverhältnis; Entscheid; Ausweisungsrichter; Urteil; Einzelgericht; Ausweisungsverfahren; Überweisung; Vermieter; Bezirksgerichts; Anfechtung; Treuwidrigkeit; Streitwert; Parteien; Bundesgericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB140012 | Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Uster vom 30. April 2014 (BV130028-I) | Rekurs; Rekurrent; Rekursgegnerin; Schlichter; Rekurrenten; Verbände; Schlichtungsbehörde; Miete; Mieter; Vorschlag; Recht; Bezirks; Interesse; Vorschlags; Bezirksgericht; Entscheid; Interessen; Vorschlagsrecht; Wahlvorschläge; Wahlvorschlag; Wahlbehörde; Beschluss; Beisitzer; Person; Pacht; Schlichters |
ZH | VR140005 | Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Meilen vom 3. Juni 2014 (BP140051) | Rekurrent; Rekurs; Rekurrenten; Verbände; Rekursgegner; Schlichtungsbehörde; Schlichter; Miete; Recht; Interesse; Mieter; Wahlbehörde; Interessen; Vorschlag; Bezirk; Beschluss; Verband; Mitglied; Wahlvorschläge; Gehör; Pacht; Verfahren; Vermieter; Person; Bezirksgericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 47 (4A_191/2019) | Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). | Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Zivil; Urteil; Zuständigkeit; Miete; Prozess; Nichteintretensentscheid; Schlichtungsverfahren; Schweizerische; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Kommentar; Pacht; Geschäftsräumen; Entscheid; Streit; Recht; Klage; Gericht; Streitigkeit; édure; Prozessvoraussetzung; Streitigkeiten; Unzuständigkeit |
139 III 38 (4A_495/2012) | Art. 248 lit. a i.V.m. Art. 250 ZPO; § 3 lit. f der Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 25. Oktober 1974; Mieterausweisung. Eine Mieterausweisung kann einzig beim Vorliegen eines klaren Falles nach Massgabe von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO in einem summarischen Verfahren erwirkt werden. Eine kantonale Bestimmung, welche die Mieterausweisung allgemein dem summarischen Verfahren im Sinne von Art. 248 lit. a i.V.m. 250 ZPO zuweisen will, verstösst gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 2). | Verfahren; Ausweisung; Bundes; Zivil; Mieter; Vorinstanz; Recht; Prozess; Verfahrens; Obligationenrecht; Mieterausweisung; Zivilprozessordnung; Angelegenheiten; Kantone; Katalog; Ständerat; Sinne; Bundesrecht; Schweizerische; Nationalrat; Fälle; Kommentar; Kantonen; Zivilsachen; Massgabe; Grundform; Mietern |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Spühler, Schweizer, Siehr | Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2010 |
Spühler, Schweizer, Siehr | Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2010 |